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Gibt es eine freie Routerwahl?

Ja, es gibt eine freie Routerwahl in Deutschland. Am 01.08.2016 endete der Routerzwang. Mit der Gesetzesänderung sind die Anbieter dazu verpflichtet, die für den Dienstzugang erforderlichen Daten zur Verfügung zu stellen, so dass Sie als Endkunde Ihren Router frei wählen können. Notwendige Zugangsdaten sind Ihnen in Textform, unaufgefordert und kostenfrei bei Vertragsschluss zur Verfügung zu stellen, heißt es im Gesetz.

Anbieter von Telekommunikationsdiensten dürfen Ihnen als Kunden auch weiterhin ein Endgerät (Router/Modem) anbieten oder zur Verfügung stellen. Als Verbraucher erhalten Sie durch den Gesetzentwurf allerdings eine Wahlfreiheit: Die Telekommunikationsanbieter dürfen Sie als Kunden nicht mehr zwingen, ein bestimmtes Endgerät zu verwenden, so dass Sie Ihren eigenen Router nutzen können, um im schnellen Internet zu surfen.

Was muss ich bei der freien Routerwahl beachten?

Achten Sie bei der freien Routerwahl darauf, dass Ihr Router auch die Anforderungen an den vertraglich vereinbarten Highspeed-Anschluss erfüllt, da die frei verkäuflichen Router unterschiedliche Eigenschaften besitzen. So können Sie beispielsweise nicht mit jedem Router im Glasfaser-Internet surfen. Brauchen Sie einen WLAN-Anschluss, so sollte Ihr Router auch hier in der Lage sein, ein WLAN-Netz in Ihren eigenen vier Wänden aufzubauen. Stellen Sie sich daher die folgenden Fragen:

  • Ist der neue Router für meine Internetverbindung geeignet?
  • Hat der Router eine WLAN-Funktion?
  • Ist die Router-Miete möglicherweise günstiger als ein Kauf?

Je nach den anfallenden Kosten kann es auch sein, dass sich ein Routerkauf gar nicht für Sie lohnt. Das hängt letztlich vom Kaufpreis Ihres Modelles ab sowie den angebotenen Mietbedingungen Ihres neuen Internetanbieters. Haben Sie ohnehin schon einen Router, macht die freie Routerwahl noch mehr Sinn.