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Unitymedia DSL Kündigung

Wenn Sie als Kunde Ihren Vertrag für Unitymedia DSL kündigen oder zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, dann finden Sie hier alle relevanten Informationen. Wir haben diese für Sie übersichtlich und kompakt aufbereitet. So warten bei Kündigung oder Wechsel keine Überraschungen auf Sie. Berücksichtigen Sie dabei, dass Sie Ihr Kündigungsschreiben ab dem 01. Februar 2021 an Vodafone übermitteln, da Unitymedia bereits im August 2019 mit Vodafone fusionierte.

Unitymedia Kündigung oder Wechsel?

Prinzipiell bleiben Ihnen drei Möglichkeiten offen. Wenn Sie auf TV und Internet verzichten können, dann steht die Kündigung bei Unitymedia zur Wahl. Sie können natürlich auch beim Anbieter den Tarif wechseln, um beispielsweise mehr Geschwindigkeit oder mehr Programme zu erreichen. Die dritte Alternative besteht im Wechsel zu einem anderen Anbieter.

  • Nur bei Unitymedia DSL kündigen: Wenn Sie in Zukunft auf das Kabelfernsehen und das Internet von Unitymedia verzichten möchten, dann können Sie bequem Ihren laufenden Vertrag beenden. Wir bieten Ihnen im unteren Abschnitt ein Muster für ein DSL Kündigungsschreiben, sodass Sie ohne Aufwand Ihre Kündigung einreichen können.
  • In einen anderen Tarif wechseln: Über das Unitymedia-Kundencenter können Sie online bequem in einen anderen Tarif wechseln. Oftmals müssen Sie für den Wechsel nicht einmal die Kündigungsfristen Ihres alten Vertrages beachten. Ansonsten steht Ihnen auch die Kundenhotline für einen Wechselwunsch zur Verfügung.

Zu einem anderen Anbieter wechseln

Die einfachste Möglichkeit für Sie ist es zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Denn in einem solchen Fall sollten Sie sogar vermeiden selbständig zu kündigen. Denn die DSL Kündigung bei Unitymedia wird in der Regel von Ihrem neuen Anbieter vorgenommen. Darüber hinaus stehen Ihnen in einem solchen Fall sehr häufig Wechselprämien oder spezielle Wechsel-Konditionen zur Auswahl. So profitieren Sie besonders stark von einem Wechsel.

  • Mitnahme von bestehender Rufnummer und den E-Mail-Adressen - Die eigene Rufnummer mit zu einem neuen Anbieter zu nehmen ist für viele Kunden besonders wichtig. Dies ist auch bei Unitymedia Tarifen problemlos möglich. Der Anbieter ist sogar so kundenfreundlich, dass für die Rufnummernmitnahme keine Service-Gebühr verlangt wird. Allerdings muss die Rufnummernmitnahme zwingend von Ihrem neuen Anbieter beantragt werden. Darauf sollten Sie beim Abschluss eines neuen Vertrages unbedingt wertlegen. Diese Regelung gilt leider nicht für Ihre bis zu fünf E-Mail-Adressen bei Unitymedia. Denn diese sind fest an den laufenden Vertrag gebunden und werden nach Ende der Vertragslaufzeit gelöscht. Sie sollten sich also frühzeitig um eine freie Alternative kümmern und sich somit von den jeweiligen DSL-Anbietern mit der E-Mail-Adresse unabhängig machen.
  • Die Hardware von Unitymedia weiterhin nutzen? - Die Hardware verbleibt im Besitz von Unitymedia und muss nach dem Ende der Vertragslaufzeit an den Anbieter zurückgegeben werden. Sie können eh nichts mit der Hardware anfangen, da diese auf den Kabel Internet Anschluss mit Ihrer Benutzerkennung zugeschnitten wurde. Eine Weiternutzung ist somit nicht möglich.

Unitymedia Kündigungsfrist und Vertragslaufzeiten

Die 2play und 3play Komplettpakete bei Unitymedia haben eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Bei jeder Änderung an einem Komplettpaket, beispielsweise durch eine Erhöhung der Bandbreite, beginnt die Frist von 24 Monaten erneut. Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag - sofern nicht fristgerecht gekündigt - um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist bei allen DSL-Komplettpaketen beträgt zwei Monate zum Laufzeitende des Vertrages. Es gilt, dass bis zu diesem Termin die Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss. Sie sollten sich also frühzeitig um die Vertragsbeendigung oder den Anbieterwechsel kümmern.

Das Sonderkündigungsrecht

Unitymedia räumt seinen Kunden das gesetzlich verankerte Sonderkündigungsrecht ein. Dies tritt in Kraft, wenn bestimmte Situationen eintreten. Das sind zum Beispiel eine Veränderung der AGB durch Unitymedia, eine nicht erbrachte Leistung des Anbieters, eine übermäßige Erhöhung der Kosten der DSL-Pakete oder auch der Todesfall eines Vertragspartners.

Adressen und Kündigungswege

Die Kündigung des Vertrages muss immer schriftlich erfolgen. Sie können diese per Fax oder Brief bequem einreichen. Wir raten allerdings aus Gründen der besseren Beweisbarkeit immer zum Postweg.

  • Senden Sie Ihre Kündigung per Fax an folgende Nummer: Vodafone NRW GmbH: Fax 0221 466 191 09
  • Für die Kündigung per Post verwenden Sie bitte folgende Anschrift: Vodafone NRW GmbH, Kunden Service Center, Postfach 101330 in 44713 Bochum

Mustervorlage für die Unitymedia Kündigung

Eine Kündigung muss zwingend immer folgende Informationen beinhalten:

  • Ihren Namen und Ihre Anschrift
  • Ihre Kunden- und Vertragsnummer
  • Das aktuelle Datum Ihrer

Nutzen Sie bequem und einfach unsere Muster-Kündigungsvorlage und tragen Sie Ihre Daten einfach ein:


Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte zum XX.XX.20XX meinen DSL / Mobilfunkvertrag mit der Vertragsnummer XXXXXX bei Ihnen kündigen. Meine Kundennummer lautet XXXXXXX. Als Vertragspartner bin ich Max Mustermann, Adresse, Postleitzahl, Ort, bei Ihnen registriert. Bitte bestätigen Sie mir sowohl den Eingang dieser Kündigung als auch den Beendigungszeitpunkt des Vertragsverhältnisses schriftlich.

Mit freundlichem Gruß

Max Mustermann


Umzug und Ihr Vertrag bei Unitymedia

Der Anbieter Unitymedia ist nur in Hessen und NRW aktiv. Wenn Sie an Ihrem neuen Wohnort die Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen können, so läuft Ihr Vertrag einfach weiter. Es werden keine Gebühren berechnet. Wenn kein Kabelanschluss am neuen Wohnort verfügbar ist, so gewährt Ihnen der Anbieter unter Vorlage der Meldebescheinigung ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag.

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