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DSL Anbieterwechsel - Was muss beim Umzug beachtet werden?

DSL Anbieterwechsel - Was passiert beim Umzug?

Bis zum Jahr 2012 hatten Sie es als Nutzer eines DSL-Anschlusses bei einem Umzug schwer. Lief der DSL-Vertrag beispielsweise 24 Monate und Sie zogen innerhalb dieser Zeit um, mussten Sie den Anschluss weiter bezahlen, egal ob Sie die Leistung in der neuen Wohnung nutzen konnten oder nicht. Wer sich bei einem Umzug gar für einen DSL Anbieterwechsel entschied, musste oft zwei Verträge zahlen. Hatten Sie Glück und konnten den Anschluss in die neue Wohnung mitnehmen, dann begann die Vertragslaufzeit von Neuem. Sie waren also wieder 12 oder 24 Monate an den Anbieter gefesselt. Im Mai des Jahres 2012 wurde das deutsche Telekommunikationsgesetz aber wesentlich verbraucherfreundlicher gestaltet. Nehmen Sie Ihren Anschluss jetzt mit, wird die alte Vertragslaufzeit voll angerechnet. Außerdem erhalten Sie im Fall des Umzuges ein Sonderkündigungsrecht. Um das in Anspruch zu nehmen, müssen Sie einige Dinge beachten.

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Umzug ist kein pauschaler Grund für Sonderkündigung

Es ist nicht so, dass Sie generell bei Ihrem alten Anbieter vorzeitig das Internet kündigen können, nur weil Sie umziehen. Kann er Ihnen in der neuen Wohnung den Anschluss in gleicher Qualität zur Verfügung stellen, besteht kein Grund für eine Sonderkündigung. Ziehen Sie aber beispielsweise von der Stadt auf das Land und dort ist kein VDSL vorhanden, wie bei Ihrem bisherigen DSL-Vertrag zugesichert, dann können Sie den Vertrag kündigen und zu einem anderen Anbieter oder einem anderen DSL-Tarif wechseln.

Fristen

Trifft der erläuterte Kündigungsgrund auf Sie zu, dann müssen Sie lediglich darauf achten, rechtzeitig das Internet zu kündigen. Die Frist beträgt drei Monate zum Monatsende. Findet Ihr Umzug am 31.07. statt, dann sollten Sie also spätestens zum 30. April bei Ihrem Anbieter das Internet kündigen.

Anschlussmitnahme

Wenn Sie Ihren Anschluss mitnehmen können, dann geben Sie Ihrem Anbieter ungefähr drei Monate vor dem Umzug Bescheid. Bei den meisten DSL-Anbietern müssen Sie für den Umzug eine Bearbeitungsgebühr bezahlen, dessen Höhe sowie weitere Schritte Sie beim Anbieter erfahren. Ob Sie die Rufnummer behalten, hängt von der neuen Vorwahl ab.

Rufnummernportierung

Ziehen Sie innerhalb des Vorwahlgebietes um, dann ist die Mitnahme Ihrer Rufnummer problemlos möglich, selbst wenn Sie zu einem neuen Anbieter wechseln sollten. Außerhalb der Vorwahlzone können Sie Ihre Rufnummer nicht mitnehmen und erhalten stattdessen eine neue. Werden Sie in der neuen Wohnung einen neuen Anbieter nutzen, dann geben Sie auch diesem rechtzeitig Bescheid. Zur Sicherheit wählen Sie hier auch eine Vorlaufzeit von drei Monaten.

Tipp für Vielumzieher

Ziehen Sie häufig um, dann empfiehlt es sich auf DSL-Verträge zu setzen, die monatlich kündbar sind. In der Regel finden Sie einen DSL-Vertrag ohne Mindestlaufzeit bei regionalen Anbietern.

Ein Anbieterwechsel kann sich lohnen

Die Preise und Leistungen bei DSL-Tarifen ändern sich ständig. Deshalb kann es sich gerade bei länger bestehenden Verträgen lohnen, bei einem Umzug die aktuellen Angebote für DSL zu vergleichen. So lässt sich unter Umständen viel Geld sparen oder es findet sich ein Angebot zum selben Preis mit höherer Bandbreite oder anderen Vergünstigungen. Manche Anbieter übernehmen bei einem Wechsel zu ihnen auch die durch einen alten, noch bestehenden Vertrag anfallenden Mehrkosten, sodass die monatliche Belastung für den Kunden nicht höher ausfällt. Da es sich dabei in der Regel um Sonderangebote handelt, sollte ein genauer Blick ins Kleingedruckte geworfen werden.

Die Sorge, dass am neuen Wohnort unter Umständen wochenlang kein Telefon- oder Internetanschluss vorhanden ist, gehört dank des neuen Telekommunikationsgesetzes auch der Vergangenheit an. Seit Sommer 2012 müssen Kunden bei einem Umzug maximal 24 Stunden auf den Anschluss warten. Voraussetzung ist natürlich, dass sie ihrem Anbieter den Umzug rechtzeitig angezeigt haben. Zwar kann es aufgrund technischer Schwierigkeiten auch zu längeren Wartezeiten kommen, dabei muss dann aber, anders als früher, keine Grundgebühr gezahlt werden.

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