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Telekommunikationsgesetz

Das Telekommunikationsgesetz wird auch mit der Abkürzung TKG beschrieben und ist ein Bundesgesetz in Deutschland. Es regelt den Wettbewerb innerhalb des Bereiches Telekommunikation. Zusätzlich zur Regulierung obliegt dem Telekommunikationsgesetz die Aufgabe, bestimmte Telekommunikationsdienstleistungen zu gewährleisten. Was genau steht in dem Gesetz? Wer in Deutschland Telekommunikationsleistungen erbringt, muss dafür keine besonderen Genehmigungen einholen.

Man muss das Gewerbe nur anmelden und der Bundesnetzagentur, sofern sie es verlangt, Berichte erbringen. Das Telekommunikationsgesetz regelt außerdem, welche Frequenzen zugeteilt und welche Nummern vergeben werden. Zusätzlich ist es dafür zuständig, sogenannte Mehrwertdienstleistungen zu überwachen, wie das Angebot über 0900er Nummern. Zudem gibt es mit dem Paragrafen 148 die Regelung, dass das unbefugte Abhören von Telefonen mit Gefängnis- oder Geldstrafen geahndet wird. Bestraft wird auch der, wer nicht zulässige Sendeanlagen produziert, mit ihnen handelt oder diese aus dem Ausland einführt.

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Wie das Telekommunikationsgesetz den Markt reguliert

Ein wesentlicher Aspekt des Gesetzes ist die Regulierung des Marktes innerhalb der Telekommunikation. So unterliegen Unternehmen mit einer großen Marktmacht bestimmten Auflagen, um ihre Monopolostellung zu verhindern. Diese Auflagen erteilt die Regulierungsbehörde, die Bundesnetzagentur. Die Regulierung kann sich in vielen Fällen als nützlich erweisen. Sie kann aber auch die Fortentwicklung der Branche behindern. So hemmt sie konkret in Deutschland den Ausbau des Glasfasernetzes. Ein wunder Punkt des Gesetzes ist die Regelung zur Vorratsdatenspeicherung, gegen die mehrere Personen und Einrichtungen bereits geklagt haben.

Hier wurde jedoch festgestellt, dass die Regelung im Telekommunikationsgesetz nicht den EU-Richtlinien und dem Grundgesetz widerspricht. 2012 kam es zur Novellierung des Gesetzes und zu einigen Änderungen. Diese betreffen vor allem den Verbraucherschutz. So müssen bei sogenannten Call-by-Call-Dienstleistungen vor dem Telefonat die Preise angesagt werden. DSL Anbieter haben außerdem die Pflicht, nicht nur die Mindestgeschwindigkeiten bei ihren Angeboten zu kennzeichnen, sondern auch den maximalen Datentransfer. Neu ist auch die Möglichkeit einer Kündigung bei Umzug, wenn der Anbieter am neuen Ort die Leistung nicht mehr bereitstellen kann. Ebenfalls geregelt ist im Telekommunikationsgesetz die Rufnummernmitnahme.

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