Wenn Sie Ihr Versatel DSL kündigen möchten, sollten Sie sich im Vorfeld Gedanken über einen neuen Vertragspartner und die wichtigsten Fakten zur Kündigung machen. Wir haben für Sie die wichtigsten Informationen zusammengefasst.
Beim Wechsel zu einem anderen Anbieter sollten Sie nicht selber Ihr Versatel DSL kündigen. Lassen Sie die Kündigung von Ihrem neuen Vertragspartner vornehmen. Das spart nicht nur Arbeit, sondern bietet Ihnen oftmals auch bessere Wechselkonditionen. Zudem kann ein reibungsloser Übergang so leichter organisiert werden.
Die DSL- und Festnetz-Verträge laufen immer über 24 Monate und verlängern sich automatisch um weitere 12 bei Nicht-Kündigung. Die Verträge können immer mit einer Frist von drei Monaten zum Vertragsende gekündigt werden. Hier gilt der Eingang beim Anbieter. Davon unabhängig haben Sie in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Dies gilt unter anderem bei einer Veränderung der AGB durch den Anbieter, bei einer nicht erbrachten Leistung oder auch beim Todesfall des Vertragspartners oder bei dessen Zahlungsunfähigkeit und Insolvenz.
Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Kündigungen per E-Mail sind aufgrund der fehlenden Unterschrift leider nicht möglich. Sie können allerdings sowohl per Post als auch per Fax kündigen. Grundsätzlich empfehlen wir jedoch den Postweg, da dieser eine deutlich sichere Kündigung erlaubt.
Bei der Kündigung müssen alle wichtigen Fakten aufgenommen werden. Neben Ihrem Namen sind ebenfalls die Vertrags- und Kundennummer anzugeben. Eine mögliche Vorlage wäre:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte zum XX.XX.20XX meinen DSL / Mobilfunkvertrag mit der Vertragsnummer XXXXXX bei Ihnen kündigen. Meine Kundennummer lautet XXXXXXX. Als Vertragspartner bin ich Max Mustermann, Adresse, Postleitzahl, Ort, bei Ihnen registriert.
Bitte bestätigen Sie mir sowohl den Eingang dieser Kündigung als auch den Beendigungszeitpunkt des Vertragsverhältnisses schriftlich.
Ist Versatel DSL an Ihrem neuen Wohnort vorhanden, wird der DSL Anschluss von Versatel dort neu geschaltet. Sie zahlen eine Gebühr von 19.90 Euro. Im Falle einer einvernehmlichen Vertragsauflösung durch den Umzug, wird eine Gebühr von einmalig 250 Euro berechnet, um Sie aus dem Vertragsverhältnis zu entlassen.