Wenn Sie sich für einen Wechsel des Festnetzanbieters entscheiden, machen Sie sich unweigerlich auch Gedanken um die eigene Rufnummer. Führt ein neuer Anbieter zwingend auch zu einer neuen Rufnummer? Glücklicherweise nicht, die Rufnummernportierung ist in Deutschland heute bei allen Anbietern möglich und gestaltet sich für Sie als Verbraucher denkbar einfach.
Entscheiden Sie sich für einen Wechsel des bisherigen Anbieters, sei es wegen eines Umzugs oder aufgrund von günstigeren Tarifen, brauchen Sie dabei nur wenig beachten. Der neue Anbieter kümmert sich um alle nötigen Schritte. Als Nutzer selbst brauchen Sie nichts weiter tun, außer beim neuen Anbieter die Rufnummernmitnahme zu beantragen. In keinem Fall sollten Sie den Anschluss beim bisherigen Anbieter selbst kündigen, denn sobald eine Festnetznummer nicht mehr vergeben ist, können Sie diese auch nicht für einen neuen Anschluss übernehmen.
Stattdessen schaltet sich auch hier der neue Anbieter ein und kümmert sich um die Kündigung des bisherigen Festnetzanschlusses. Problematisch können auch Mindestvertragslaufzeiten werden, da der notwendige Portierungsauftrag oft erst nach Ablauf eines bestehenden Vertrages umgesetzt werden kann.
Läuft Ihr aktueller Vertrag noch mehrere Monate und weigert sich der bisherige Anbieter, den Vertrag vorzeitig aufzulösen, müssen Sie als Nutzer eventuell einige Zeit mit einer Ersatznummer vorlieb nehmen, bevor Sie dann schließlich die alte Nummer übernehmen können. Gänzlich verweigern kann Ihnen jedoch kein Anbieter die Mitnahme einer Rufnummer. Gesetzliche Regelungen zwingen die Anbieter, bei einem gültigen Portierungsauftrag eine Rufnummer freizugeben.
Teilweise war der Portierungsprozess jedoch mit Kosten verbunden. Der neue Anbieter berechnet dabei keinerlei Gebühren, der alte Versorger konnte jedoch Kosten berechnen, die im Bereich von etwa 7 bis 25 Euro lagen. Es handelte sich dabei jedoch um einen einmaligen Betrag. Einige Anbieter verrechneten diesen Betrag auch bei Abschluss eines neuen Vertrages, wobei sich die genauen Konditionen jedoch von Anbieter zu Anbieter unterschieden haben. Seit dem 01. Dezember 2021 gilt per Gesetze eine kostenlose Rufnummernmitnahme für Festnetz- und Mobilfunknummern.
Die Mitnahme einer bestehenden Rufnummer ist mit vielen Vorteilen verbunden. Vor allem bei Nummern, die schon seit vielen Jahren bestehen, brauchen Sie so nicht unzählige Menschen über eine neue Rufnummer informieren. Auch eventuelle Visitenkarten brauchen Sie nicht neu drucken. Da der Prozess für Sie als Nutzer auch vergleichsweise einfach vonstattengeht, spricht nichts gegen die Rufnummernmitnahme. Wenn Sie den Anbieter bei einem Umzug ohnehin nicht wechseln möchten, brauchen Sie sich indes noch weniger Sorgen machen. In solch einem Fall wird die Rufnummer in der Regel automatisch übernommen, allerdings versuchen einige Anbieter dabei, Ihnen neue Verträge mit neuer Mindestlaufzeit anzubieten.
Sie sind jedoch nicht dazu verpflichtet, solche Angebote wahrzunehmen. Bereits bestehende Verträge können Sie auch ohne Änderungen bei einem Umzug übernehmen. Die Rufnummernportierung an sich ist übrigens nicht auf Umzüge beschränkt. Auch bei einem Anbieterwechsel ohne Umzug ist es möglich, eine bereits vorhandene Rufnummer beizubehalten. Das kann sinnvoll sein, wenn ein aktueller Vertrag ohnehin in der nächsten Zeit ausläuft und ein anderer Anbieter deutlich bessere Leistungen oder günstigere Preise anbietet. Keinen Einfluss auf die Rufnummernmitnahme hat ein eventuell ebenfalls vorhandener DSL-Anschluss, den Sie zusammen mit dem Telefonanschluss gebucht haben.
Rein technisch laufen die Leitungen getrennt voneinander. Welchen Tarif Sie gewählt haben, ist deshalb in keiner Weise ausschlaggebend. Bei ISDN-Anschlüssen können Sie neben der Hauptnummer auch alle weiteren Nummern übernehmen, wobei jedoch für jede Rufnummer zusätzliche Kosten in Höhe von etwa 50 Cent berechnet werden.
Die Rufnummernmitnahme Ihrer Festnetznummer kann von 6 bis 14 Tagen dauern. Das liegt daran, wann Sie die Portierung beantragt haben. Planen Sie jedoch mindestens 4 bis 6 Werktage ein, da die Umstellung nicht am gleichen Tag erfolgen kann.