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DSL-Anbieterwechsel wird zukünftig einfacher

DSL Anbieter einfacher wechselnGute Nachrichten für Verbraucher: Lange Laufzeiten für Internet- und Handyverträge ebenso wie ungewollte Vertragsverlängerungen gehören bald der Vergangenheit an. Der Bundestag hat ein entsprechendes Gesetz für faire Verbraucherverträge verabschiedet. Mit Inkrafttreten des Gesetzes können künftig Langzeitverträge – etwa mit DSL-Anbietern oder Energieversorgern – nur noch sehr eingeschränkt automatisch verlängert werden.

Verträge nach Mindestlaufzeit monatlich kündbar

Bisher wurden Verbraucher oft von der 1-jährigen Vertragsverlängerung überrascht, wenn sie die Kündigungsfrist von 3 Monaten vor Ende der Vertragslaufzeit versäumten. Kein Wunder, dass laut Verbraucherzentrale etwa jeder Vierte von ungewollten Vertragsverlängerungen betroffen war. Künftig ist eine automatische Vertragsverlängerung nur noch möglich, wenn der Anbieter zuvor aktiv auf die Kündigungsmöglichkeit hingewiesen hat. Selbst dann haben Verbraucher noch die Möglichkeit den verlängerten Vertrag monatlich zu kündigen. Auch muss es online einen „Kündigungsbutton“ geben, um Internetverträge genauso einfach zu beenden, wie sie geschlossen werden können. Die ewige Suche nach dem richtigen Kündigungsweg endet danmit endlich!

Verträge müssen aber weiterhin aktiv durch den Verbraucher gekündigt werden. Sie laufen nicht automatisch aus. Der Wechsel des Internetanbieters wird in Zukunft jedoch deutlich erleichtert. Vergleichen Sie auf PREISVERGLEICH.de die DSL-Tarife zahlreicher Anbieter und finden Sie das günstigste Angebot.

Ein-Jahres-Verträge sollen Standard werden

Die Gesetzesänderungen betreffen auch die Laufzeiten von Internet-, Festnetz- und Mobilfunkverträgen. Solche Verträge sollen zukünftig in der Regel nur noch ein Jahr laufen. Längere Laufzeiten von bis zu zwei Jahren sind weiterhin erlaubt, jedoch nur noch unter der Prämisse, dass dem Kunden gleichzeitig auch ein Angebot über einen Jahresvertrag gemacht wird. Dieses Angebot darf im Monatsschnitt höchstens 25 % teurer sein als der Zwei-Jahresvertrag. Wenn beispielsweise der Internetvertrag über 2 Jahre durchschnittlich im Monat 20 € kostet, dann darf der Ein-Jahresvertrag nur maximal 25 € kosten.

Stimmen zum Gesetz für faire Verbraucherverträge

Verbraucherschützer befürchten aufgrund dieser Regel künftig höhere Preise für kürzere Laufzeiten. Außerdem würde die 25%-Regel die Wahlfreiheit der Verbraucher beschränken. Gegenstimmen argumentieren dagegen, dass durch das neue Gesetz ein größerer Konkurrenzkampf zwischen den Anbietern entsteht, da Kunden einfacher aus ihren Verträgen herauskommen und zur Konkurrenz wechseln können. Diese neue Wettbewerbssituation führt zu günstigen Tarifen. Auch Justizministerin Christine Lambrecht betonte, dass lange Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Verbraucher an einem Wechsel zu attraktiveren und preisgünstigeren Angeboten hinderten.

Autorin: Nicole Vergin