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Recht auf schnelles Internet

Recht auf schnelles Internet in DeutschlandDer Deutsche Bundestag hat am 11. Mai 2022 dem Recht auf schnelles Internet zugestimmt. Damit bringt die Bundesregierung Mindestgeschwindigkeiten auf den Weg, die für Ihren heimischen Internet- und DSL-Anschluss gelten sollen. Konkret bedeutet das, dass die Download-Geschwindigkeit Ihres Internetanschlusses mindestens 10 Mbit/s betragen muss. Für die Upload-Geschwindigkeit ist ein Wert von 1,7 Mbit/s angedacht.

Wie ist das "Recht auf schnelles Internet" zu bewerten?

Angesichts dessen, dass vielerorts bereits Glasfaser-Verbindungen mit bis zu 1.000 Mbit/s im Download möglich sind, erscheint eine Mindestgeschwindigkeit von 10 Mbit/s doch etwas wenig. So gibt es heute nur noch vereinzelte Anbieter, die Internet-Tarife mit derart niedrigen Geschwindigkeiten anbieten. Demnach kann der Wortlaut nach "schnellem Internet" auch als irreführend verstanden werden. Denn selbst in ländlichen Gebieten sind heute schnellere Download-Geschwindigkeiten möglich.

Ähnlich verhält es sich mit der Mindest-Upload-Geschwindigkeit. Auch diese ist mit 1,7 Mbit/s zu weit unten angesetzt, so dass die staatlichen Vorgaben an eine Mindest-Internet-Geschwindigkeit mehr oder weniger an den heutigen Speed-Anforderungen vorbeigehen.

Was habe ich als Internet-Kunde von dem neuen Recht?

Sollte Ihr Internetanschluss die genannten Internet-Geschwindigkeiten und eine Reaktionszeit von 150 Millisekunden unterschreiten, dann können Sie die vorgegebene Mindestgeschwindigkeit einfordern. Soweit Ihr Internetanbieter die gesetzlichen Vorgaben an einen schnellen Internetanschluss nicht erfüllen kann, haben Sie Anspruch auf einen Schadenersatz. In der Regel führt das dazu, dass sich Ihre monatlichen Kosten für den Internet- und DSL-Anschluss senken.

Ab wann habe ich ein Recht auf schnelles Internet?

Sobald das "Recht auf schnelles Internet" den deutschen Bundesrat passiert hat, steht dem Inkrafttreten des Gesetzes nichts mehr im Wege. Daher ist davon auszugehen, dass das Gesetz spätestens ab dem 01. Juni 2022 gültig ist. Die Grundlage hierfür ist das neue Telekommunikationsgesetz (TKG), das bereits seit dem 01. Dezember 2021 gilt und ein "Recht auf schnelles Internet" in Deutschland vorsieht.

Ein Recht auf günstiges Internet besteht hingegen nicht, daher ist es nach wie vor und vor allem in Zeiten hoher Inflation sinnvoll, einen günstigen Internet- und DSL-Tarif zu nutzen.

Foto: Pixabay.com

Autor: Norman Peetz