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Recht auf Vergessen

Auch im Internet muss die Privatsphäre der Menschen geachtet werden. Ausdruck dessen ist das sogenannte Recht auf Vergessen, genauer: Recht auf Vergessenwerden (engl.: right to be forgotten). Es soll sicherstellen, dass sensible personenbezogene Informationen nicht dauerhaft öffentlich im Netz abgerufen werden können. Als geistiger Vater dieser Auffassung gilt der österreichische Jurist und Politikwissenschaftler Viktor Mayer-Schönberger (* 1966). Sein Plädoyer lautet, elektronisch gespeicherte Daten mit einem Ablaufs- bzw. Verfallsdatum auszustatten. Sobald dieses erreicht ist, sollen die Inhalte automatisch gelöscht werden, etwa über spezielle Programme.

Eine konkrete Gesetzesregelung gibt es dafür allerdings noch nicht. In Deutschland ist lediglich festgelegt, unter welchen Bedingungen persönliche Informationen zu löschen sind. Eine wesentliche Rolle spielt das Recht auf Vergessen bei google. Denn Suchmaschinendienste – aber auch Internet-Anbieter – haben ein großes Interesse an der Speicherung und Verarbeitung von Nutzerdaten. Im Mai 2014 urteilte diesbezüglich der Europäische Gerichtshof (EuGH). Demnach dürfen Privatpersonen die Entfernung von Links mit auf sie bezogenen Daten einfordern. Kritiker sehen indes eine Gefahr für die Durchsetzung von Presse- und Meinungsfreiheit.

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