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Bundesnetzagentur

Die Bundesnetzagentur ist eine selbstständige Bundesoberbehörde, die zum Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie gehört. Ihr Ziel ist es, die Deregulierung und Liberalisierung der Märkte für Elektrizität und Gas sowie Telekommunikation, Post und Eisenbahn voranzutreiben. Um dieses Ziel erreichen zu können, besitzt sie unterschiedliche Instrumente und Verfahren, wie beispielsweise Informations- und Untersuchungsrechte und unterschiedliche Sanktionsmöglichkeiten.

Im Bereich der Telekommunikation und Post versucht die Bundesnetzagentur zu gewährleisten, dass der Wettbewerb zwischen den Anbietern funktioniert und chancengleich bleibt. Weiterhin ist sie daran interessiert, dass die Grundversorgung mit Dienstleistungen der Telekommunikation und der Post flächendeckend gewährleistet wird und dass dabei die Preise erschwinglich bleiben.

Darüber hinaus sorgt die Bundesnetzagentur dafür, dass Telekommunikationsdienste in öffentlichen Einrichtungen gefördert werden und dass Frequenzen effizient und ohne Störungen genutzt werden können. Auch kümmert sich die Agentur um die Vergabe von Lizenzen im Postbereich und hilft bei der Lösung von Problemen, die im Rahmen von Standardisierungen auftreten können. Bekannt ist ebenfalls ihre Aufgabe der Verwaltung von Frequenzen und Rufnummern sowie die Aufklärung von Funkstörungen und die Bekämpfung des Missbrauchs von Rufnummern. Des Weiteren berät die Bundesnetzagentur den Bürger bei Fragen zu den eben genannten Themenbereichen.

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Verbraucherservice der Bundesnetzagentur

Die Agentur kümmert sich nicht nur um die Belange der Wirtschaft, sie steht auch Verbrauchern mit ihrem Rat zur Seite. So klärt sie beispielsweise auf, ob man einen Rechtsanspruch auf einen Telefonanschluss hat und ob dieser Rechtsanspruch auch für den Internet-Anschluss gilt. Außerdem beantwortet sie Fragen, wenn es darum geht, ob Gemeinden Fördermittel zum Breitbandausbau erhalten. Oder sie berät den Nutzer eines Telefonanschlusses in der Frage, wie er sich vor kostenintensiven Rufnummern schützen kann.

Auch wenn es um Vertragswerke mit Telekommunikationsanbietern geht, kann die Bundesnetzagentur beratend wirken und klären, was beispielsweise zu tun ist beim Verdacht auf einen unrechtmäßigen Vertrag. Bei unerwünschten Anrufen, entweder durch Bandansagen oder Callcenter, kann ebenfalls die Bundesnetzagentur benachrichtigt werden, damit sie die Verstöße verfolgen kann. Dies gilt übrigens auch für Fax-Spam und E-Mail-Spam mit Rufnummernbezug.

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