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Habe ich bei einem Umzug ein Sonderkündigungsrecht?

Es wurde gesetzlich geregelt (§46 TKG), dass Sie als Verbraucher im Falle eines Umzuges ein Recht auf eine außerordentliche Kündigung des bestehenden DSL-Vertrages haben, wenn bestimmte Voraussetzungen gegeben sind. Kann der Anbieter Ihnen die vertraglich vereinbarte Leistung an Ihrer neuen Anschlussadresse nicht anbieten, steht Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zu, unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats. Da diese Frist nicht sehr verbraucherfreundlich war, verkürzt sich diese seit dem 01. Dezember 2021 auf lediglich einen Monat.

Gleiches Recht gilt, wenn Ihr Internetanbieter an Ihren neuen Anschrift nicht verfügbar ist.

Sie haben weitere Fragen? Unsere DSL-Experten stehen Ihnen über die kostenlose Service-Hotline 0341 - 39 37 37 39 gern zur Seite.