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Mehrwertsteuer-Senkung bei DSL-Verträgen

Laut Gesetz sank die Mehrwertsteuer bei DSL-Verträgen im Zeitraum vom 01. Juli 2020 bis zum 31. Dezember 2020 von 19% auf 16%. Die Mehrwertsteuersenkung war jedoch nur vorübergehend, so dass der Steuersatz am 01. Januar 2021 wieder auf 19% anstieg. Für Sie als Kunde bedeutete das, dass Sie bei Abschluss eines neuen DSL-Vertrages rein rechnerisch 2,52 % der Mehrwertsteuer einsparen konnten. Dies war jedoch nur möglich, wenn auch Ihr Internetanbieter die Steuersenkung an Sie weitergegeben hat.

Diese Entscheidung oblag dem jeweiligen Anbieter, wobei große Provider, wie die Telekom und Vodafone bereits bekannt gegeben hatten, den Steuervorteil an ihre Kunden zu übertragen. Das heißt, dass Sie bei monatlichen Kosten in Höhe von 35,00 Euro rund 90 Cent einsparen konnten. Auf sechs Monate gesehen, ergab das eine Ersparnis von 5,40 Euro. Bei höheren DSL-Kosten war die Ersparnis entsprechend größer.

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Informationen zur Mehrwertsteuersenkung im Überblick

Die Mehrwertsteuersenkung galt gleichermaßen für Bestandskunden und Neukunden, wobei die Steuer ausschließlich auf die Nettopreise anfiel. Der Unterschied war nur, dass die Steuer im Zeitraum vom 1. Juli 2020 bis 31. Dezember 2020 statt 19% jetzt nur noch 16% betrug. Damit sank die Steuer seit dem Jahr 2007 erstmals wieder auf die Höhe, von der sie am 01. Januar 2007 angestiegen war.

  • Mehrwertsteuersenkung: nur vom 01.Juli 2020 bis 31. Dezember 2020
  • vorübergehend nur noch 16% statt 19% MwSt. auf DSL-Verträge
  • Netto-Ersparnis von 2,52 % auf die monatlichen Kosten

Steuerhinweis auf PREISVERGLEICH.de

Da die Internetprovider unterschiedlich mit der Mehrwertsteuersenkung umgingen, hatten wir uns dazu entschieden, in unserem DSL-Tarifvergleich den einheitlichen Steuersatz von 19% beizubehalten. Auf diese Weise konnten wir die Vergleichbarkeit der DSL-Angebote gewährleisten und die Preistransparenz aufrechterhalten. Unabhängig davon konnten Sie als Kunde dennoch von der Steuersenkung profitieren. Das galt häufig dann, wenn Sie einen Vertrag mit einem überregionalen DSL-Anbieter geschlossen haben. In diesem Fall war die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, dass Ihr Internetanbieter die Steuerersparnis an Sie weitergegeben hat bzw. auf Ihrer monatlichen Abrechnung als Steuervorteil bzw. als Gutschrift auswies. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte direkt an Ihren Internetanbieter.

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Nutzen Sie unseren kostenlosen DSL Preisvergleich und sparen Sie mehr als nur die Mehrwertsteuersenkung. Dank Cashback-Prämien und Rabatt-Aktionen sind Ersparnisse von bis zu mehreren Hundert Euro möglich. Um die günstigen Angebote zu vergleichen, brauchen Sie lediglich Ihre Telefonvorwahl in unseren Tarifrechner eingeben. Ist die Verfügbarkeitsprüfung positiv, können Sie Ihren DSL-Anbieter einfach online wechseln.

Beachten Sie, dass der Steuer-Vorteil nur bis zum 31. Dezember 2020 gültig war.