dsl.preisvergleich.de

So funktioniert die Kündigung eines DSL-Anbieters

Es kann viele gute Gründe dafür geben, den DSL-Anbieter zu kündigen. Sei es durch einen Umzug oder einfach nur, weil deutlich günstigere Tarife bei gleichen Leistungen erhältlich sind. Lesen Sie im folgenden unsere Tipps zur Kündigung Ihrer aktuellen DSL-Anbieters.

1. Nicht selbst den DSL-Vertrag kündigen

Ihren alten DSL-Vertrag zu kündigen, sollten Sie dem neuen Anbieter überlassen, damit Internet- und Telefonanschluss nicht tagelang stillgelegt werden. Auch kümmert sich der neue Anbieter um die Rufnummernmitnahme. Wichtig! Achten Sie auf die Kündigungsfrist des alten Vertrages, wenn Sie den DSL-Anbieter wechseln. Außer bei monatlich kündbaren Verträgen, beträgt sie meist drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit. Damit Ihr neuer DSL-Anbieter genug Zeit zum Kündigen hat, beauftragen Sie ihn vier bis fünf Monate, bevor Ihr alter DSL-Vertrag ausläuft.

Vergleichen Sie Ihren DSL-Anbieter
Geschwindigkeit ab:

2. Korrekte Daten verwenden

Der alte Anbieter bearbeitet die Kündigung nur, wenn die Anschlussdaten exakt mit denen in der Kündigung übereinstimmen. Ist beispielsweise Ihr Partner der Anschlussinhaber, aber Sie schreiben Ihren Namen hinein, wird die Kündigung zurückgewiesen. Im schlimmsten Fall ist dann die Kündigungsfrist vorüber.

3. Widerruf beim neuen Anbieter

Falls Sie den DSL-Anbieter doch nicht wechseln möchten, dann können Sie innerhalb von 14 Tagen den Auftrag widerrufen. Ein formloses Schreiben mit dem Widerruf genügt. Vergessen Sie darauf nicht die Vertragsnummer. Sie können nur Verträge widerrufen, die Sie über das Internet, an der Haustür oder telefonisch abgeschlossen haben. Haben Sie den Auftrag in einer Filiale des Anbieters aufgegeben, besteht kein Recht auf Widerruf.

4. Anbieterwechsel bei Umzug

Falls Sie Ihren DSL-Vertrag kündigen wollen, weil Sie umziehen, gibt es einige Dinge zu beachten. Welche das sind, erfahren Sie in unserem FAQ-Artikel.

DSL Anbieter kündigen wegen fehlerhafter DSL Rechnung

Kündigung wegen fehlerhafter DSL-Rechnung?

Haben Sie von Ihrem Anbieter eine fehlerhafte DSL-Rechnung erhalten, dann ist das sicherlich ärgerlich. Juristisch aber ist es kein hinreichender Grund, um den Vertrag fristlos kündigen zu können. Bei der DSL-Rechnung handelt es sich um eine Nebenpflicht des Anbieters. Sie wird auch dann erfüllt, wenn sie falsch ist. Eine fristlose Kündigung ist nur möglich, wenn Sie Ihrem DSL-Anbieter Böswilligkeit nachweisen, was so gut wie kaum machbar ist. Auch das Inrechnungstellen Ihres Aufwandes beim DSL-Anbieter, um gegen die falsche DSL-Rechnung vorzugehen, ist leider nicht möglich. Allerdings können Sie einen Anwalt einschalten. Dessen Kosten lassen sich dann auf den Anbieter abwälzen. In aller Regel ist das aber nicht notwendig, denn dass Fehler passieren, kann vorkommen.

Die meisten DSL-Anbieter sind daher auch sehr entgegenkommend. Schließlich haben sie einen Ruf zu verlieren. Im Gegenzug sollten Sie sich als Kunde sicher sein, dass die Rechnung tatsächlich fehlerhaft ist. So kommt es oft vor, dass sich eine angeblich falsche DSL-Rechnung als richtig erweist, da der Kunde in Anspruch genommene Sonderleistungen vergessen hat. Ist beispielsweise nur eine Telefonflatrate für das Festnetz beim DSL-Anschluss inklusive, werden die Kosten für die Anrufe bei mobilen Anschlüssen zusätzlich berechnet.

Kündigung des DSL-Anbieters wegen fehlender Leistung

Seit dem 01. Dezember 2021 haben Sie die Möglichkeit Ihren DSL-Anbieter außerordentlich zu kündigen, wenn Ihnen Ihr Internetanbieter nicht dauerhaft mindestens 90 % der vertraglich vereinbarten Internet-Geschwindigkeit zur Verfügung stellen kann. Allerdings setzt das voraus, dass Sie die geringere Geschwindigkeit auch nachweisen können. Hierfür empfiehlt sich ein regelmäßiger DSL-Speedtest, den Sie im Abstand von mehreren Tagen zu unterschiedlichen Tageszeiten durchführen sollten.

Das könnte Sie auch interessieren: