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Wichtige Maßnahmen gegen Internetbetrug. So können Sie sich wehren!

Im Jahr 2012 wurden mehr als 229.000 Fälle von Internetbetrug bei der Polizei erfasst. Ein Jahr später waren es schon über 257.000 Fälle. Diese Zahlen zeigen leider nicht das wahre Ausmaß, denn sehr viele Opfer von Internetbetrug gehen nicht zur Polizei, weil der Schaden zu gering ist, sie sich schämen oder aus Unwissenheit. Doch was können Sie machen, wenn sie Sie Opfer von Internetbetrug geworden sind?

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Sie sind Opfer von Internetbetrug – Das können Sie tun!

1. Überprüfen und Kontaktieren

Man ist nicht gleich ein Betrugsopfer, nur weil der bestellte Artikel nicht am nächsten Tag ankommt. Gewerbliche Händler geben einen Liefertermin bzw. eine Lieferzeit an. Beachten Sie diese. Bei Käufen von privat, fragen Sie höflich nach.

2. Beweise sichern

Eine Maßnahme gegen Internetbetrug ist das Sichern aller Beweise. Dazu gehören der gesamte Mailverkehr sowie Screenshots der betrügerischen Webseite, der Auktion oder des Artikels. Kam es zu Zahlungen, sichern Sie hier ebenfalls alle Daten, also Kontoauszüge und Ähnliches.

3. Keine Angst machen lassen

Abofallenbetreiber und ähnliche „Dienstleister“ üben gerne Druck auf Ihre Opfer mit Mahnungen, Inkassobüros und Ähnlichem aus. Lassen Sie sich nicht einschüchtern! Widersprechen Sie der Forderung per Mail, Fax oder Brief. Falls Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid bekommen, auch diesem können Sie widersprechen. Ein Mahnbescheid ist KEIN Gerichtsurteil.

4. Beim Webseitenbetreiber melden

Kam ein Betrug über eBay oder einen anderen Marktplatz zustande, melden Sie das auf jedem Fall dem Betreiber. Dieser kann eventuell Druck auf den betrügerischen Händler ausüben. Der Händler kann auch vom Marktplatz ausgeschlossen werden.

5. Ihre Bank informieren

Haben Sie dem Betrüger eine Einzugsermächtigung erteilt, dann können Sie das Geld innerhalb von acht Wochen zurückbuchen. Haben Sie selbst die Überweisung vorgenommen, geht dies leider nicht. Sind Sie auf eine vermeintliche Mail von Ihrer Bank hereingefallen und haben Ihre Kontodaten auf einer gefälschten Website angegeben, dann informieren Sie sofort Ihr Kreditunternehmen. Dies gilt natürlich auch, wenn Sie Ihre Kreditkartennummer auf einer unseriösen Seite preisgegeben haben.

6. Verbraucherschutz in Kenntnis setzen

Wenden Sie sich an die Verbraucherzentralen, wenn Sie Opfer von Internetbetrug wurden. Hier werden Ihnen alle Möglichkeiten genannt, die Ihnen weiterhelfen können. Außerdem kann Ihnen die Verbraucherzentrale Kontakt zu anderen Betrugsopfern vermitteln, etwa um Sammelklagen anzustreben.

7. Anzeige bei der Polizei erstatten

Auch wenn es Ihnen peinlich sein sollte oder Sie nicht sicher sind, ob das eine Sache für die Polizei ist, informieren Sie sie trotzdem. Nehmen Sie alle Beweise mit. Selbst wenn Sie nur um einen Betrag erleichtert wurden, auf den Sie verzichten können, ist die Meldung bei der Polizei wichtig. Nur so kann sie kriminellen Banden das Handwerk legen.

Die beste Maßnahme gegen Internetbetrug

Die wirklich wichtigste Maßnahme gegen Internetabzocke ist: Benutzen Sie Ihren Verstand!

  • Sie melden sich auf einer Singlebörse ohne Foto und ohne weitere Profilangaben an und kurze Zeit später, erhalten Sie Post von einer bildschönen Frau oder einem knackigen Typen? Das kann nur ein beauftragter Animateur sein, der Sie in einen kostspieligen Nachrichtenaustausch verwickeln will.
  • Sie können einen LED-TV ersteigern, dessen Startpreis bei nur einem Cent liegt und jedes Gebot erhöht den Preis um nur einen Cent? Toll, wenn nicht pro Gebot 50 Cent Gebühren fällig wären. Diese sogenannten Centauktionen, sind keine Auktionen, sondern pure Glücksspiele.
  • Ein Facebook-Freund bittet Sie um Geld, dass Sie am besten per Zong oder einem anderen Mobilbezahldienst schicken sollen? Stellen Sie sich nur eine Frage: Würden Sie einen Facebook-Freund um Geld anpumpen und wollen Sie es per Mobilzahldienst erhalten? Hier wurde sicherlich das Facebook-Konto des Freundes von Betrügern geknackt.

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