19.07.2016
Im Juli 2017 soll sie beginnen: die Vorratsdatenspeicherung. Gleichwohl ebben die Versuche, das umstrittene Vorhaben doch noch abzuwenden, nicht ab. Kritiker setzen vor allem in den Europäischen Gerichtshof (EuGH) große Hoffnungen. Aber kann dieser überhaupt rechtlich eingreifen?
Luxemburg - Datenschützer in Europa können nicht auf einen generellen Stopp der Vorratsdatenspeicherung durch den Europäischen Gerichtshof (EuGH) hoffen. Das EU-Recht erlaube die Speicherung von Telefon- und Internetdaten generell, stellte ein Generalanwalt des EuGH am Dienstag (19. Juli) in Luxemburg klar. Allerdings müsse die Datenspeicherung an strenge Voraussetzungen geknüpft sein.
In den Verfahren aus Schweden und Großbritannien geht es darum, wie nationale Gesetze zur Vorratsdatenspeicherung zu behandeln sind, nachdem der EuGH die zugrundeliegende EU-Richtlinie 2014 für ungültig erklärte. Die Einschätzung des Generalanwalts ist nicht bindend, meistens folgen die EuGH-Richter aber der Stellungnahme. (Rechtssache C-203/15 und C-698/15)
Der Begriff „Vorratsdatenspeicherung“ steht für die systematische Speicherung von Telefon- und Internetdaten der Bürger ohne einen konkreten Fahndungsanlass. Nach den Terroranschlägen von Madrid und London beschlossen die EU-Staaten 2006 ein entsprechendes Gesetz.
Die Datensammlung soll Fahndern bei der Jagd nach Terroristen und anderen Schwerverbrechern helfen. Die EU-Richtlinie schrieb allen Staaten vor, dass Anbieter von Telekommunikationsdiensten EU-weit Verbindungsdaten zu Telefonaten oder E-Mails zwischen sechs und 24 Monate lang auf Vorrat speichern mussten.
Im April 2014 kippte der Europäische Gerichtshof die Richtlinie jedoch vollständig und argumentierte, sie verstoße gegen Grundrechte. Die EU-Staaten können eigene Gesetze erlassen.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die deutschen Vorgaben 2010 verworfen. Im November 2015 billigte der Bundesrat ein neues Gesetz. Danach sollen Telekommunikationsdaten künftig für zehn Wochen aufbewahrt werden, damit Ermittler bei der Bekämpfung von Terror und schweren Verbrechen darauf zugreifen können. Standortdaten bei Handy-Gesprächen sollen vier Wochen gespeichert werden, Daten zum E-Mail-Verkehr nicht. Gegner des Gesetzes haben in Karlsruhe Verfassungsbeschwerde eingelegt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte in der vergangenen Woche einen Antrag ab, die Vorratsdatenspeicherung in einem Eilverfahren zu stoppen.
Hintergrundinformationen zur Vorratsdatenspeicherung gibt es hier:
Quelle: YouTube/Dein SPIEGEL
Text: dpa/pvg