Wenn Sie als Kunde Ihren Vertrag für Unitymedia DSL kündigen oder zu einem anderen Anbieter wechseln möchten, dann finden Sie hier alle relevanten Informationen. Wir haben diese für Sie übersichtlich und kompakt aufbereitet. So warten bei Kündigung oder Wechsel keine Überraschungen auf Sie. Berücksichtigen Sie dabei, dass Sie Ihr Kündigungsschreiben ab dem 01. Februar 2021 an Vodafone übermitteln, da Unitymedia bereits im August 2019 mit Vodafone fusionierte.
Prinzipiell bleiben Ihnen drei Möglichkeiten offen. Wenn Sie auf TV und Internet verzichten können, dann steht die Kündigung bei Unitymedia zur Wahl. Sie können natürlich auch beim Anbieter den Tarif wechseln, um beispielsweise mehr Geschwindigkeit oder mehr Programme zu erreichen. Die dritte Alternative besteht im Wechsel zu einem anderen Anbieter.
Die einfachste Möglichkeit für Sie ist es zu einem anderen Anbieter zu wechseln. Denn in einem solchen Fall sollten Sie sogar vermeiden selbständig zu kündigen. Denn die DSL Kündigung bei Unitymedia wird in der Regel von Ihrem neuen Anbieter vorgenommen. Darüber hinaus stehen Ihnen in einem solchen Fall sehr häufig Wechselprämien oder spezielle Wechsel-Konditionen zur Auswahl. So profitieren Sie besonders stark von einem Wechsel.
Die 2play und 3play Komplettpakete bei Unitymedia haben eine Vertragslaufzeit von 24 Monaten. Bei jeder Änderung an einem Komplettpaket, beispielsweise durch eine Erhöhung der Bandbreite, beginnt die Frist von 24 Monaten erneut. Nach Ablauf der regulären Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag - sofern nicht fristgerecht gekündigt - um weitere 12 Monate. Die Kündigungsfrist bei allen DSL-Komplettpaketen beträgt zwei Monate zum Laufzeitende des Vertrages. Es gilt, dass bis zu diesem Termin die Kündigung beim Anbieter eingegangen sein muss. Sie sollten sich also frühzeitig um die Vertragsbeendigung oder den Anbieterwechsel kümmern.
Unitymedia räumt seinen Kunden das gesetzlich verankerte Sonderkündigungsrecht ein. Dies tritt in Kraft, wenn bestimmte Situationen eintreten. Das sind zum Beispiel eine Veränderung der AGB durch Unitymedia, eine nicht erbrachte Leistung des Anbieters, eine übermäßige Erhöhung der Kosten der DSL-Pakete oder auch der Todesfall eines Vertragspartners.
Die Kündigung des Vertrages muss immer schriftlich erfolgen. Sie können diese per Fax oder Brief bequem einreichen. Wir raten allerdings aus Gründen der besseren Beweisbarkeit immer zum Postweg.
Eine Kündigung muss zwingend immer folgende Informationen beinhalten:
Nutzen Sie bequem und einfach unsere Muster-Kündigungsvorlage und tragen Sie Ihre Daten einfach ein:
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte zum XX.XX.20XX meinen DSL / Mobilfunkvertrag mit der Vertragsnummer XXXXXX bei Ihnen kündigen. Meine Kundennummer lautet XXXXXXX. Als Vertragspartner bin ich Max Mustermann, Adresse, Postleitzahl, Ort, bei Ihnen registriert. Bitte bestätigen Sie mir sowohl den Eingang dieser Kündigung als auch den Beendigungszeitpunkt des Vertragsverhältnisses schriftlich.
Mit freundlichem Gruß
Max Mustermann
Der Anbieter Unitymedia ist nur in Hessen und NRW aktiv. Wenn Sie an Ihrem neuen Wohnort die Leistungen des Anbieters in Anspruch nehmen können, so läuft Ihr Vertrag einfach weiter. Es werden keine Gebühren berechnet. Wenn kein Kabelanschluss am neuen Wohnort verfügbar ist, so gewährt Ihnen der Anbieter unter Vorlage der Meldebescheinigung ein Sonderkündigungsrecht für Ihren Vertrag.