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Todesfall des Anschlussinhabers

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DSL-Verträge werden in den meisten Fällen mit Mindestlaufzeiten angeboten. Aber was passiert, wenn der Anschlussinhaber verstirbt? Müssen die Erben den laufenden Vertrag weiter bezahlen, bis das Ende der Laufzeit erreicht ist? Glücklicherweise ist das nicht der Fall, stattdessen kann im Todesfall problemlos vom Sonderkündigungsrecht Gebrauch gemacht werden, wodurch ein DSL-Anschluss sofort gekündigt werden kann. Bei einer solchen Kündigung müssen die Erben nur auf einige wenige Dinge achten. Prinzipiell hat ein Anbieter keinerlei Möglichkeiten, im Todesfall eine Kündigung anzufechten.

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Falls die Wohnung des Verstorbenen von einem Erben bewohnt werden soll, kann ein bestehender Anschluss alternativ aber auch einfach übernommen werden. Dabei verlängert sich dann auch nicht die bestehende Mindestlaufzeit, es sei denn, es wird mit dem Anbieter ein neuer Vertrag abgeschlossen, wozu ein Erbe aber in keinem Fall verpflichtet ist.

Fristen, die bei einem Todesfall beachtet werden müssen

Damit eine Kündigung im Todesfall reibungslos über die Bühne geht, muss vor allem darauf geachtet werden, dass die richtigen Dokumente an den Anbieter übermittelt werden. Eine Kopie der Sterbeurkunde reicht dabei völlig aus. Prinzipiell müssen dabei auch keine Fristen eingehalten werden, allerdings ist eine rückwirkende Kündigung nicht immer problemlos möglich. Vor allem wenn der Anschluss nach dem Tod des Inhabers noch genutzt wird, verlangt der Anbieter in den meisten Fällen die dafür entstandenen Kosten sowie die Grundgebühr für den laufenden Monat.

Ob eine Kündigung rückwirkend ermöglicht wird, hängt oft von der Kulanz des Anbieters ab. Es empfiehlt sich deshalb, eine Kündigung möglichst früh abzuschicken, um sich vor Folgekosten zu schützen. Die Vertragslaufzeit muss jedoch nicht mehr beachtet werden, da im Todesfall das Sonderkündigungsrecht greift, mit dem der Gesetzgeber eine Kündigung mit sofortiger Wirkung zum Todeszeitpunkt erlaubt.

Welche Dokumente müssen bei einem Todesfall zum Anbieter geschickt werden?

Neben einer Kopie der Sterbeurkunde muss dem DSL-Anbieter bei einem Todesfall auch eine ordentliche Kündigung beigelegt werden. Dabei kann es sich um ein formloses Schreiben handeln, in dem einfach knapp der Wunsch mitgeteilt wird, das Vertragsverhältnis mit sofortiger Wirkung zu beenden. Zur Übermittlung der Kündigung empfiehlt sich ein Einschreiben, da so auch die Zustellung nachgewiesen werden kann. Alternativ ist aber auch eine Übermittlung per Fax möglich, dabei sollte dann das Übertragungsprotokoll aufgehoben werden. Sofern mit dem Anschluss keine Leistungen mehr in Anspruch genommen wurden, erlauben viele Anbieter auch eine rückwirkende Kündigung zum Todestag des Anschlussinhabers, in einigen Fällen erfolgt die Kündigung aber auch erst nach Eingang der Kündigung.

Die rechtliche Lage ist im Fall von DSL-Anschlüssen nicht ganz eindeutig. Zwar endet ein Vertrag grundsätzlich mit dem Tod eines Vertragspartners, allerdings erbringt der DSL-Anbieter bis zum Eingang der Kündigung weiterhin Leistungen. Vor allem, wenn der Anschluss von einem Erben nach dem Tod des Anschlussinhabers genutzt wird, kann der Anbieter auf die Zahlung der dadurch entstandenen Kosten bestehen. Eine frühe Kündigung lohnt sich also in jedem Fall. Falls noch keine Sterbeurkunde vorhanden ist, kann auch schon im Voraus eine Kündigung abgeschickt werden mit Verweis auf eine nachträgliche Zustellung der Sterbeurkunde. Auf diese Weise weiß der Anbieter frühzeitig Bescheid, worauf Kunden sich im Zweifel auch beziehen können.

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