dsl.preisvergleich.de

Rufnummernmitnahme

Wer von einem Telefonanbieter zum nächsten wechselt, möchte meistens seine Rufnummer mitnehmen. Dies ist auch im deutschen Gesetz festgeschrieben und gewährleistet dem Teilnehmer die Mitnahme der Nummer. Jedoch hat man nicht das Recht darauf, die Nummer mitnehmen zu können und zwar dann, wenn der Vertrag sich nur ändert und der Anbieter der gleiche bleibt. Die Rufnummernmitnahme ist als rein technischer Vorgang recht einfach. Die Rufnummer wird vom alten Anschluss abgekoppelt und auf den neuen Anschluss übertragen. Man nennt den Vorgang auch Portierung.

In manchen Fällen kostet eine solche Portierung auch Gebühren. Man unterscheidet bei der Rufnummernmitnahme danach, ob sie im Festnetz oder im Mobilfunknetz passiert. Im Festnetz heißt der Vorgang Festnetzrufnummernportierung und bei Mobilfunknetzen Mobile Number Portability. Bei diesem Vorgang gibt es rechtliche Bestimmungen auf europäischer Ebene, die einheitlich sind. Sie regeln zum Beispiel, dass die Rufnummernübertragung innerhalb eines Tages geschehen muss.

Vergleichen Sie Ihren DSL-Anbieter
Geschwindigkeit ab:

Was bei der Rufnummernmitnahme zu beachten ist

Möchte man den Anbieter wechseln und seine Rufnummer mitnehmen, dann stellt man bei dem alten Netzbetreiber eine sogenannte Portierungsanfrage, am besten schriftlich per Fax, Mail oder auf dem Postweg. Wichtig ist, dass man zu diesem Zeitpunkt noch nicht gekündigt hat, denn manche Anbieter können dann die Rufnummernmitnahme nicht gewährleisten. Nun setzt der Anbieter, der gekündigt wird, einen Termin fest, an dem die Nummer übertragen werden kann. Dieser ist natürlich abhängig von der Vertragsbindung. Zu dem Termin kommt es dann zur Umschaltung und es kann sein, dass der Anschluss dann kurzfristig nicht erreichbar ist. Ist der Vorgang erfolgreich abgeschlossen, werden die Nummern auch an die anderen Betreiber gemeldet und die Daten aktualisiert.

Die Zeit, in der die Rufe umgelenkt werden, beträgt 60 Tage. Dann werden die Anrufe in das neue, aktuelle Netz geleitet, obwohl sie vielleicht noch in das frühere abgehen. Manchmal kommt es dazu, dass der Anschluss nach der Frist von einigen Netzbetreibern aus nicht mehr erreichbar ist. Das hängt damit zusammen, dass einer der Betreiber die Portierung nicht veröffentlicht hat und die Rufnummernmitnahme nicht bekannt ist.

Die Rufnummernmitnahme geht auf Paragraf 46 des Telekommunikationsgesetzes zurück. Hierin wird die Übertragung der Rufnummer geregelt. Die Mitnahme der Rufnummer im Festnetz wird als Local Number Portability (LNP) oder Festnetzrufnummernportierung bezeichnet. Im Mobilfunknetz steht dafür die Abkürzung MNP (Mobile Number Portability).

Lexikon-Startseite | A – D | E – H | I – L | M – P | Q – T | U – Z