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Die Top Five der Kostenfallen beim Roaming

1. Europa und EU verwechseln

Auch wenn sich die Beliebtheit der EU bei vielen Menschen in Grenzen hält, so hat sie doch dafür gesorgt, dass wir innerhalb der Europäischen Union relativ preiswert mit dem Handy telefonieren können. Die genauen Kosten erfahren Sie im Artikel "Roaming-Kosten im Ausland". Achtung Kostenfalle: Außerhalb der EU sind die Preise für Telefonate wesentlich höher. Verwechseln Sie deshalb nicht die EU mit Europa. Beliebte Reiseländer wie die Schweiz oder auch die Türkei zählen bislang nicht zur EU, weshalb hier die Roaming-Gebühren nicht gedeckelt sind.

2. Kostenairbag bei Auslandstelefonie

Viele Handytarife in Deutschland haben einen Kostenairbag. Wird beispielsweise die Grenze von 40 Euro überschritten, kostet das weitere Telefonieren in diesem Monat nichts mehr (außer Sonderrufnummern). In der EU und im restlichen Ausland gilt dieser Kostenairbag nicht. Hier müssen Sie jedes Telefonat bezahlen, egal ob Ihre Rechnung die Höchstgrenze überschritten hat.

3. Handyvertrag

Handyverträge sind oft so geregelt, dass sich Ihr Telefon im EU-Ausland automatisch in einen Auslandstarif einloggt. Der besitzt günstigere Minutenpreise, als von der EU vorgegeben, allerdings ist die Taktung hier 60/60. Sie zahlen also jede angebrochene Minute voll. Außerdem wird für jedes Telefonat, auch für angenommene, eine Verbindungsgebühr berechnet, die bei 75 Cent liegt. Wenn Sie nur kurze Gespräche im Ausland führen, also unter 6 Minuten, zahlen Sie bei diesen Auslandstarifen immer drauf. Geben Sie also vor Abreise Ihrem Anbieter Bescheid, dass Sie in den von der EU festgelegten Tarif wollen. Für Nutzer von Prepaidkarten gilt das nicht, denn sie zahlen automatisch den EU-Tarif.

4. Mailbox

Achtung Kostenfalle: Wer im Urlaub sein Handy ausschaltet, aber seine Mailbox nicht, zahlt dafür Gebühren. Der Anruf wird nämlich ins Ausland geleitet, dort nicht angenommen und wird deshalb zurück nach Deutschland zur Mailbox geschickt. Kosten werden hier für die Weiterleitung ins ausländische Netz und für die Rückleitung nach Deutschland berechnet. Deshalb immer die Mailbox noch vor dem Abflug in Deutschland abschalten!

5. Kostenairbag Daten-Roaming

Haben Sie Daten im Wert von 59,50 Euro „verbraucht“, können Sie nur weiter surfen, wenn Sie aktiv dem Überschreiten des Limits zustimmen, sonst wird die Datenverbindung gekappt. Diese Funktion wird Kostenairbag genannt, schützt Sie vor horrenden Telefonrechnungen und gilt weltweit. Kann aber Ihr Mobilfunkanbieter nicht in Echtzeit auf Ihr verbrauchtes Datenvolumen zurückgreifen, weil der ausländische Mobilfunkbetreiber dies nicht anbietet, fällt der Kostenairbag aus. Sie bekommen dann lediglich einen Hinweis per SMS, wenn Sie in das Land einreisen. Er besagt, dass die Abrechnung beim Daten-Roaming nach Verbrauch und OHNE Höchstgrenze erfolgt. Obwohl der Kostenairbag weltweit gültig sein soll, können Sie sich in diesem Fall also nicht auf ihn verlassen.