14.09.2016
Stellen Sie sich vor, Sie müssen für einen DSL-Anschluss zahlen, obwohl er an Ihrem Wohnort gar nicht verfügbar ist. So etwas gibt es nicht? Irrtum! Der Verbraucherzentrale Bundesverband und die Stiftung Warentest streiten derzeit mit Vodafone über dieses Ärgernis. Warum verlangt Vodafone Geld für eine Leistung, die Kunden gar nicht erhalten können?
Nutzen Sie einen DSL-Anschluss von Vodafone Kabel Deutschland und planen einen Umzug? Dann könnte es zu Problemen mit Ihrem DSL-Vertrag kommen. Oftmals müssen Kunden von Vodafone Kabel Deutschland nämlich nach einem Umzug noch drei Monate lang Gebühren für einen DSL-Anschluss bezahlen, obwohl dieser am neuen Wohnort gar nicht verfügbar ist. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sowie die Stiftung Warentest sehen dies als rechtswidrig an, letztere informierte kürzlich über die aktuelle Rechtslage.
Laut der Stiftung Warentest ist derjenige Verbraucher, der einen langfristigen Vertrag abschließt, selbst dafür verantwortlich, dass er die Leistung nutzen kann. Dies bedeutet, dass Kunden bei Umständen, die der Vertragspartner nicht beeinflussen kann, in der Regel nicht kündigen können. Auch DSL-Kunden sind an die vereinbarte Vertragslaufzeit gebunden, doch es gibt eine besondere gesetzliche Regelung: Ziehen sie an einen Ort, an dem ihnen ihr Telefon- und DSL-Anbieter keinen Anschluss zur Verfügung stellen kann, haben sie ein Sonderkündigungsrecht. Im Telekommunikationsgesetz heißt es sinngemäß: Wenn die Leistung am neuen Wohnort nicht angeboten wird, darf der Verbraucher den Vertrag kündigen. Er muss eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende eines Kalendermonats einhalten. Über die Auslegung dieser Frist besteht jedoch Uneinigkeit.
Vodafone Kabel Deutschland interpretiert die Rechtslage so, dass bei einer Kündigung wegen Umzugs der Vertrag ab dem Umzug noch drei Monate läuft. Die Stiftung Warentest und der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) verstehen die Regelung jedoch anders. Geht eine umzugsbedingte Kündigung beim DSL-Anbieter ein, wird sie ab dem Monatsende nach drei Monaten wirksam. Findet der Umzug allerdings später statt, wird die Kündigung erst zum Umzugstag wirksam. Stiftung Warentest und der vzbv begründen die Einschätzung der Rechtslage dadurch, dass Kündigungsfristen dazu da sind, dass sich der Vertragspartner auf das Vertragsende einstellen kann. Die Fristen beginnen daher immer mit dem Eintreffen der Kündigungserklärung beim Unternehmen.
Die unterschiedliche Auslegung des Gesetzes hat bereits das Amtsgericht Köln beschäftigt. Es urteilte in einem ähnlichen Verfahren zugunsten des Kunden (Az.: 142 C 408/15). Dennoch bleibt Vodafone bei seiner Rechtsauffassung und sorgt für doppelte DSL-Kosten beim Kunden: einmal für den nicht mehr nutzbaren Vodafone-Anschluss und noch einmal für einen Anschluss bei einem neuen Anbieter. Der vzbv hat Vodafone deswegen bereits abgemahnt, jedoch ohne Erfolg. Daher hat der Bundesverband der Verbraucherzentralen Klage beim Landgericht Düsseldorf eingereicht.
Sie ziehen demnächst um und Ihr bisheriger Anbieter kann Sie an Ihrem neuen Wohnort nicht mit einem DSL-Anschluss versorgen? So gehen Sie laut der Stiftung Warentest am besten vor:
Kündigen - Kündigen Sie sofort Ihren DSL-Vertrag mit der Begründung, dass Sie umziehen und am neuen Wohnsitz nicht vom alten Anbieter versorgt werden können. Lassen Sie sich eine Kündigungsbestätigung schicken.
Frist - Bestätigt Ihnen Ihr DSL-Anbieter die Kündigung erst drei Monate nach dem Umzug, widersprechen Sie dieser Frist umgehend.
Das liebe Geld - Wer keinen Rechtsstreit mit seinem alten DSL-Anbieter provozieren möchte, sollte diesen über einen Rückforderungsvorbehalt informieren und sich den Empfang des Schreibens schriftlich bestätigen lassen. Urteilt das Landgericht Düsseldorf zugunsten der Verbraucher, können Kunden somit zu Unrecht gezahlte Gebühren zurückfordern. Eine zweite Möglichkeit ist die Zahlungsverweigerung, dadurch riskieren Kunden jedoch eine Klage durch den DSL-Anbieter.