dsl.preisvergleich.de

DSL Kündigungsfrist

Alles auf einen Blick

  • Neue Internet-Verträge (seit 1.12.2021): Mindestlaufzeit meist 24 Monate, manchmal 12 Monate.
  • Danach: automatische Verlängerung nur noch um 1 Monat.
  • Ordentliche Kündigung: immer mit 1 Monat Frist zum Laufzeitende / Monatsende.
  • Sonderkündigung möglich bei Umzug, Preiserhöhung, Vertragsänderung oder dauerhaften Störungen.
  • Kündigung bequem über Online-Kündigungsbutton oder schriftlich.
  • Bei älteren Verträgen können noch längere Verlängerungen (z.B. 12 Monate) gelten.

Kurzantwort

Die Kündigungsfrist bei Internet-Verträgen bestimmt, bis wann Sie Ihre Kündigung beim Anbieter einreichen müssen, damit der Vertrag zu einem bestimmten Zeitpunkt endet. Bei den meisten aktuellen Verträgen sind das 1 Monat Kündigungsfrist und eine Mindestlaufzeit von meist 24 Monaten.

Seit den Gesetzesänderungen im Telekommunikationsgesetz (TKG) Ende 2021 sind die Regeln verbraucherfreundlicher: Nach Ende der Mindestlaufzeit hängt man nicht mehr jahrelang in einer stillen Verlängerung. Der Vertrag läuft nur noch von Monat zu Monat und kann dann mit 1 Monat Frist beendet werden.

Pro und Kontra

Vorteile der aktuellen Kündigungsregeln

  • Mehr Flexibilität nach der Mindestlaufzeit: Monatliche Verlängerung statt automatischer 12 oder 24 Monats-Blöcke.
  • Überschaubare Kündigungsfrist: In der Regel nur 1 Monat, leicht planbar.
  • Sonderkündigungsrechte: Schutz bei Umzug, Preiserhöhung, Vertragsänderungen oder dauerhaften Störungen.
  • Kündigungsbutton: Online direkt auf der Website kündigen, ohne Einschreiben oder Fax.
  • Klarere Rechte durch TKG 2021: Verbraucherschutz ist deutlich gestärkt.

Nachteile und Stolperfallen

  • Bindung durch Mindestlaufzeit: In den ersten 12–24 Monaten kommen Sie nur über Sonderkündigung raus.
  • Ältere Verträge: Können noch längere Verlängerungen und Fristen enthalten.
  • Fristen laufen im Hintergrund: Wer nicht aktiv kündigt, zahlt oft länger als nötig.
  • Nachweise nötig bei Sonderkündigung: Zum Beispiel Umzugsnachweis, Schreiben zur Preiserhöhung, Störungsprotokolle.
  • Unklare Kommunikation mancher Anbieter: Änderungen oder Erhöhungen verstecken sich teils in langen Mails oder Briefen.

Was Sie wissen sollten

1. Alte vs. neue Internet-Verträge: Wo liegt der Unterschied?

Entscheidend ist, wann Ihr Vertrag abgeschlossen wurde. Bei Verträgen ab dem 1. Dezember 2021 gilt: Die Mindestlaufzeit liegt höchstens bei 24 Monaten, oft haben Sie die Wahl zwischen 12 und 24 Monaten. Nach dieser Zeit verlängert sich der Vertrag nur noch um einen Monat und ist mit 1 Monat Frist kündbar.

Bei älteren Verträgen sind oft noch strengere Regeln im Spiel. Typisch sind Verlängerungen um weitere 12 Monate, wenn nicht rechtzeitig gekündigt wird. Auch längere Kündigungsfristen als 1 Monat können in solchen Altverträgen stehen. Prüfen Sie deshalb immer Ihren individuellen Vertrag oder Ihr Online-Kundenkonto.

Wenn Ihr Anbieter einen alten Vertrag wesentlich ändert – zum Beispiel den Preis erhöht oder Leistungen reduziert –, greifen die neueren Schutzregeln. Dann kann ein Sonderkündigungsrecht bestehen, auch wenn der Vertrag ursprünglich vor 2021 geschlossen wurde.

2. Unterschiede zwischen den Anbietern: Was ist wirklich frei wählbar?

Die Grundregeln zu Laufzeit, Verlängerung und Sonderkündigung sind durch das Telekommunikationsgesetz vorgegeben. Internetanbieter dürfen Sie also nicht mehr beliebig lange binden. Trotzdem unterscheiden sie sich bei Details, etwa bei angebotenen Laufzeiten oder bei zusätzlichen Optionen und Geräten.

Manche Anbieter locken mit günstigeren Preisen bei 24 Monaten Mindestlaufzeit, andere bieten flexible 12‑Monats- oder sogar Monatsverträge gegen einen Aufpreis. Auch die Handhabung der Kündigung ist unterschiedlich bequem: Einige setzen den Kündigungsbutton vorbildlich um, andere verstecken ihn etwas auf der Website.

Beim Vergleich von Tarifen sollten Sie daher nicht nur auf den Preis achten. Prüfen Sie auch: Laufzeit, Kündigungsfrist, Konditionen für bereitgestellte Router oder Modems und mögliche Gebühren, wenn Sie Geräte behalten. Ein Tarif mit etwas höherem Monatspreis, aber kurzer Bindung kann am Ende günstiger sein.

3. Was ab 2021 im Telekommunikationsgesetz neu geregelt wurde

Mit der Reform des Telekommunikationsgesetzes zum 1. Dezember 2021 wurden mehrere Punkte klar zugunsten der Kundinnen und Kunden geändert. Das Wichtigste: Nach Ablauf der Mindestlaufzeit läuft ein Vertrag nur noch auf unbestimmte Zeit mit einmonatiger Kündigungsfrist. Lange automatische Verlängerungen sind damit weitgehend Geschichte.

Außerdem wurden Sonderkündigungsrechte präziser geregelt. Ziehen Sie um und der Anbieter kann die vereinbarte Leistung nicht oder nur deutlich schlechter liefern, dürfen Sie mit 1 Monat Frist kündigen. Erhöht der Anbieter den Preis oder ändert den Vertrag zu Ihrem Nachteil, haben Sie in der Regel ein außerordentliches Kündigungsrecht innerhalb von drei Monaten.

Neu ist auch der Pflicht-Kündigungsbutton auf den Webseiten der Anbieter. Damit sollen Kündigungen so einfach wie der Abschluss eines Vertrags sein. Zusätzlich wurden Informationspflichten verschärft: Anbieter müssen Sie transparenter über Laufzeiten, Fristen und Änderungen informieren.

Merke

Merken Sie sich drei Punkte: Erstens, aktuelle Internet-Verträge können Sie nach der Mindestlaufzeit immer mit 1 Monat Frist kündigen. Zweitens, bei Umzug, Preiserhöhung, Vertragsänderung oder dauerhaften Störungen besteht oft ein Sonderkündigungsrecht – warten Sie damit nicht zu lange. Drittens, prüfen Sie regelmäßig Ihre Vertragsdaten im Kundenkonto, damit Sie Fristen nicht verpassen und nicht länger zahlen als nötig.

Beispiele

  • Beispiel 1 – Standardfall nach Mindestlaufzeit: Ihr Vertrag läuft seit 24 Monaten. Sie kündigen am 10. März. Mit 1 Monat Kündigungsfrist endet der Vertrag am 10. April beziehungsweise zum Ende des nächstmöglichen Abrechnungszeitraums, meist zum Monatsende.
  • Beispiel 2 – Umzug ohne Versorgung: Sie ziehen in eine Region, in der Ihr Anbieter Ihren Tarif nicht anbieten kann. Sie legen die Umzugsmeldung und die Bestätigung des neuen Wohnorts vor und berufen sich auf das Sonderkündigungsrecht. Der Vertrag endet 1 Monat nach Zugang Ihrer Kündigung.
  • Beispiel 3 – Preiserhöhung: Ihr Anbieter kündigt schriftlich eine Preiserhöhung zum 1. Juli an. Sie haben ab Zugang des Schreibens drei Monate Zeit, der Änderung zu widersprechen und außerordentlich zu kündigen. Der Vertrag endet frühestens zu dem Zeitpunkt, an dem die Preiserhöhung wirksam geworden wäre.

Fazit

Kündigungsfristen bei Internet-Verträgen sind seit der TKG-Reform deutlich verbraucherfreundlicher geworden. Neue Verträge haben in der Regel eine Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten. Danach laufen sie nur noch monatlich weiter und können mit 1 Monat Frist beendet werden. So bleiben Sie flexibel und können leichter zu einem passenderen Tarif wechseln.

Wichtig ist, die eigenen Vertragsdaten zu kennen und Fristen im Blick zu behalten. Prüfen Sie: Wann endet die Mindestlaufzeit, welche Kündigungsfrist gilt, gibt es aktuelle Änderungen oder Preiserhöhungen? Im Konfliktfall helfen Ihnen die klar geregelten Sonderkündigungsrechte – etwa bei Umzug oder anhaltenden Störungen.

Nutzen Sie den gesetzlichen Kündigungsbutton oder kündigen Sie schriftlich, und bewahren Sie Nachweise gut auf. Wer seine Rechte kennt und aktiv handelt, bleibt bei Internet-Verträgen nicht in der Kostenfalle, sondern behält die Kontrolle.