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DSL Vertragslaufzeiten & Mindestvertragslaufzeiten

Die DSL Vertragslaufzeit ist ein entscheidendes Kriterium bei der Vertragslaufzeit. In der Regel wird das Internet in Verbindung mit einem Festnetzanschluss und einer Vertragslaufzeit von 24 Monaten angeboten. Allerdings finden Sie auch andere Vertragslaufzeiten wie z. B. 12 Monate. Mindestvertragslaufzeit bedeutet in diesem Zusammenhang, dass ein Vertrag nur nach einer bestimmten DSL Laufzeit gekündigt werden kann. Tun Sie dies nicht rechtzeitig (oft ist vertraglich eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Laufzeitende vorgesehen), verlängert sich der Vertrag um ein Jahr.

DSL Mindestvertragslaufzeiten nach Anbieter

Die DSL-Mindestvertragslaufzeiten sind bei den einzelnen Anbietern unterschiedlich und beim Check von Vertragsangeboten ein wichtiger Faktor für die Abschlussentscheidung. Hier finden Sie Mindestvertragslaufzeiten wichtiger Anbieter im kompakten Überblick:

  • Telekom: 12 oder 24 Monate
  • 1&1: 12 Monate oder 1 Monat
  • Vodafone: 24 Monate
  • o2: 12 Monate oder 1 Monat
  • Tele2: 24 Monate
  • Versatel: 24 Monate
  • Congstar: 24 Monate oder 1 Monat

Besonderheiten finden Sie in den jeweiligen Tarifpaketen der Anbieter, die sich ab und zu ändern. Wichtig ist jedoch, dass Sie darauf achten, dass ein günstiger Tarif mit geringerer Mindestvertragslaufzeit nicht mit einer Drosselung verknüpft wird, die die Geschwindigkeit beim Surfen ab einem gewissen Datenvolumen einschränkt. Bei Laufzeiten von einem Monat wird auch gerne mal über DSL ohne Mindestvertragslaufzeit gesprochen.

Vertragslaufzeiten bei Kündigung beachten!

Die Kündigungsfristen finden Sie nicht nur in den Vertragsunterlagen, sondern auch online auf den Websites der jeweiligen Anbieter. Auch bei einem Online-Vergleichsrechner können Sie eine Vertragslaufzeit nicht nur sehen, sondern diese nach Wunsch auch vorab einstellen. Wichtig ist natürlich die vertragsgemäße Kündigung.

Informationen zur DSL Kündigung

Für die Kündigung müssen Sie zwei Dinge beachten: zum einen die Mindestvertragslaufzeit, zu der Sie sich laut Vertrag verpflichtet haben, zum anderen die Frist, mit der Sie zum Laufzeitende kündigen können. Häufig sind dies drei Monate oder auch nur ein Monat. Bei Vorliegen bestimmter Sachverhalte haben Sie auch ein Sonderkündigungsrecht. Das tritt zum Beispiel dann in Kraft, wenn eine vertraglich vorgesehene Geschwindigkeit vom Provider nicht eingehalten werden kann. Auch beim Tarifwechsel beim gleichen Anbieter räumt Ihnen der Provider oft ein Sonderkündigungsrecht ein.

Rund um die Kündigung, egal bei welcher Mindestvertragslaufzeit und egal, ob es sich um eine klassische Kündigung oder die Sonderkündigung handelt, haben Sie folgende Optionen:

  • Sie nutzen die Kündigungs-Funktion auf der Anbieter- bzw. Vergleichswebseite, über die Sie Ihren Vertrag abgeschlossen haben.
  • Sie kündigen Ihren Vertrag per Schriftform, am besten per Einschreiben. So können Sie die Einhaltung der vertraglichen Kündigungsfrist und natürlich auch Ihre Kündigung an sich nachweisen.

Bei einem Anbieterwechsel übernimmt der neue Provider für Sie die Kündigung beim alten Anbieter. Auch hier sollten Sie sich die entsprechenden Dokumente zum Beweis zusenden lassen, um auf der sicheren Seite zu sein.

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Rechtliche Informationen zur DSL-Vertragslaufzeit

Seit dem 01. Dezember 2021 sind automatische Vertragsverlängerungen von 12 Monaten unter Berufung auf das neue Telekommunikationsgesetz untersagt. Die Vertragsverlängerung muss vorher angekündigt werden. Zudem verlängern sich DSL- und Internet-Verträge mit dem Ablauf der Mindestvertragslaufzeit jeden Monat um einen weiteren Monat. Das heißt, dass Sie Ihren DSL-Vertrag bzw. Ihren Anbieter dann monatlich kündigen können. Entsprechende Kündigungsformulare finden Sie auf den DSL-Vergleichs- und Anbieter-Seiten.