Im Jahr 2008 übernahm die Vodafone Group den Anbieter Arcor und stellte zum 1. August 2009 das gesamte Produktangebot um. Mit der Löschung aus dem Handelsregister zum 8. März 2011 war das Schicksal von Arcor endgültig besiegelt. Einen neuen Arcor-Vertrag können Sie somit nicht mehr abschließen und einen Arcor DSL Umzug beauftragen Sie über die Webseite von Vodafone. Erteilen Sie den Auftrag spätestens vier bis sechs Wochen vor Ihrem eigentlichen Einzugstermin, damit es nicht zu Verzögerungen oder Unterbrechungen der Erreichbarkeit kommt. Loggen Sie sich auf der Webseite von Vodafone in Ihr Kundenkonto ein und geben Sie dort die abgefragten Daten ein. Im Hinblick auf die künftige Tarifgestaltung können Sie aus drei Varianten wählen:
Wenn Sie noch immer einen alten Arcor-Vertrag besitzen, ist Ihre Tarifkonstellation längst nicht mehr zeitgemäß. Ein Wechsel zu einem aktuellen Tarif ist daher durchaus empfehlenswert, da hier meist deutlich größere Bandbreiten zur Verfügung stehen. Eine Mitnahme Ihrer bisherigen Telefonnummer ist innerhalb des gleichen Vorwahlgebietes problemlos möglich.
Wenn Sie Ihren alten Vertrag ohne neue Laufzeit beibehalten möchten, erhebt Vodafone eine Umzugspauschale. Bei der Umstellung des Vertrages und neuer Vertragslaufzeit ist der Umzug hingegen kostenfrei. Vodafone ist bei einer vorzeitigen Vertragsbeendigung dazu berechtigt, Ihnen einen Ausgleich in Rechnung zu stellen. Die Höhe dieser Forderung richtet sich dabei nach der aktuellen Restlaufzeit Ihres Vertrages.
Bei einem Arcor Umzug sollten Sie vor der Auftragserteilung testen, welche Tarife verfügbar sind. Die Verfügbarkeit der Vodafone-Tarife können Sie auf der Webseite des Anbieters mit wenigen Klicks überprüfen.
Es ist durchaus möglich, dass an Ihrem Wohnort kein Anschluss zur Verfügung gestellt werden kann. In diesem Fall steht Ihnen nach den Vorgaben des Telekommunikationsgesetzes ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Wenn Sie Ihren Wohnsitz ins Ausland verlegen, können Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen. Als Nachweis genügt eine Bescheinigung des Arbeitgebers oder eine Kopie der endgültigen Abmeldung beim Einwohnermeldeamt.
Wenn das Vertragsende des bestehenden Vertrages in greifbarer Nähe liegt, können Sie alternativ auch einen Anbieterwechsel vornehmen. Die Kündigung des Altvertrages erfolgt dann meist durch den neuen Anbieter. Wenn der Nachmieter damit einverstanden ist, kann auch eine Übertragung des Vertrages vorgenommen werden. Hier sollten Sie in jedem Fall Rücksprache halten, ob diese Alternative ermöglicht wird.