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Urheberrecht im Internet

Das Urheberrecht im Internet soll die Vertreiber und Erzeuger von Filmen, Musik, Büchern, Computerprogrammen, Fotos und anderen Werken, die vorwiegend immateriell sind, davor schützen, dass illegal Kopien in Umlauf gebracht werden. Aber gerade im Internet kommt es schnell zu einer Urheberrechtsverletzung. Sie verfassen beispielsweise einen Koch-Blog. Ein Chili-con-Carne-Rezept wollen Sie mit einem schicken Bild aufwerten. Schnell mit der Bildersuche das passende Foto gesucht und zum Rezept gestellt. Doch Sie haben den Urheber bzw. Rechteinhaber des Fotos nicht nach dessen Erlaubnis gefragt und schon haben Sie eine Urheberrechtsverletzung begangen. Fügen Sie fremde Videos und Musik hinzu, sieht es genauso aus. In aller Regel gehen aber solch kleinere Delikte glimpflich aus.

Wenn Sie Ihren Blog bei einem der großen Blog-Anbieter haben, dann wird sich der Rechteinhaber an diesen wenden. Der Betreiber wird den entsprechenden Blog sperren und Sie bitten, das Foto, das Video oder die Musik zu entfernen. Aber es gibt natürlich auch andere Szenarien.

Illegale Downloads, Movie Streams & Co. – Was passiert bei Urheberrechtsverletzung?

Personen, die Filme ohne Absprache mit dem Rechteinhaber ins Netz stellen, damit diese als Stream angesehen werden können, machen sich auf jeden Fall strafbar. Zweifelhaft ist, ob das auch auf die Zuschauer von Movie Streams zutrifft. Im Prozess gegen kino.to im Jahr 2011 meinte Richter Mathias Winderlich, dass während des Streams eine Kopie auf dem Rechner heruntergeladen wird. Damit ist es eine unerlaubte Vervielfältigung und damit illegal. Allerdings war das die Meinung des Richters und kein Urteil, es ging nämlich im Prozess um die Betreiber von kino.to und nicht die Nutzer.

Außerdem muss aus rein technischer Sicht immer ein Teil des Films beim Streamen vorgeladen werden, da sonst keine Wiedergabe ohne ruckeln erfolgen kann. Somit ist das Ansehen von Movie Streams immer noch in einer rechtlichen Grauzone. Ganz sicher illegal ist das Abspeichern dieser Streams, da dann definitiv eine nicht autorisierte Kopie existiert.

Film- und Musikdownload

Fileshareprogramme dienen fast immer nur einen Zweck: illegal erstellte Kopien im Netz zu verbreiten. Wer also hier seine Filme holt oder den Musikdownload startet, der macht sich auf jeden Fall strafbar. Werden Sie dabei erwischt, flattern Ihnen Abmahnung und Unterlassungserklärung ins Haus. Eine ganze Reihe von Anwälten hat sich übrigens darauf spezialisiert Filesharer abzumahnen, denn die Gebühren dafür sind lukrativ.

Vorsicht Anschlussinhaber!

Angenommen, Ihnen flattert eine saftige Abmahnung nebst Unterlassungserklärung ins Haus, da Sie angeblich Hunderte von Musikdateien illegal heruntergeladen haben, aber Sie wissen von nichts? Eventuell hat der Sohn oder die Tochter Filesharing betrieben? Lesen Sie hierzu mehr in unserem DSL Ratgeber "Illegale Downloads durch eigene Kinder".

Die Post ist an Sie gerichtet, weil Sie der Anschlussinhaber sind; denn nur der kann schließlich ermittelt werden. Doch Sie als Anschlussinhaber haften nicht automatisch. Das entschied der Bundesgerichtshof im Sommer 2014. Greift nämlich die gesamte Familie auf den Internetanschluss zu, dann muss der Anschlussinhaber lediglich nachweisen, dass andere Familienmitglieder Zugang zum Internetanschluss haben. Ausnahme: Der Inhaber wusste vom Missbrauch des Anschlusses, dann muss er dagegen Maßnahmen einleiten. Die Situationen für WGs ist leider rechtlich uneindeutig und wird von Fall zu Fall entschieden.

Wichtig bei Abmahnungen

Sie haben eine Abmahnung erhalten? Nichts unterschreiben oder zahlen, ohne vorher Rücksprache mit einem Fachanwalt gehalten zu haben. Das erspart Ihnen viel Ärger und Geld.

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