Mit dem 01.08.2016 endet offiziell der Routerzwang in Deutschland. Die Internetnutzer haben somit die Möglichkeit ihren DSL Router frei zu wählen. Dabei können Sie weiterhin das bislang vorgeschriebene Leihgerät des Anbieters nutzen oder sich ab sofort einen eigenen Router im (Online-) Fachhandel kaufen.
Die Abschaffung des Routerzwangs erhöht den Wettbewerb in der Telekommunikationsbranche. Dies hat in der Regel Preissenkungen zur Folge, von denen letztlich die Verbraucher profitieren. Zudem ist man als Kunde nicht mehr verpflichtet, eine bestimmte Marke wie z. B. die Fritzbox zu nutzen, sondern kann das Endgerät nach einen Anfordungen auswählen. Die Zugangsdaten zur Einstellung Ihres Routers muss Ihnen Ihr Provider unaufgefordert mitteilen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie Neukunde oder Bestandskunde sind. Übermittelt werden Daten zur Breitband- und IP-Telefonie. Da einige Anbieter noch an der Umsetzung der gesetzlichen Regelung arbeiten, gibt es im Folgenden den Stand vom 29.07.2016. Dieser listet zunächst die Großanbieter. Ziel der Marktteilnehmer ist, die Vorgaben fristgerecht umzusetzen. Herausforderungen bestehen hier u. a. noch bei den Kabelnetzbetreibern, da diese Kabel-Router nutzen.
In unserem FAQ-Bereich werden wichtige Fragen zum Thema Routerzwang und der Übermittlung der Router-Zugangsdaten beantwortet. Hier erfahren Sie auch, worauf Sie bei einem eigenen Router achten sollten.
Bei der Deutschen Telekom AG war es unlängst möglich, auch den eigenen Router zu nutzen. Eine aktuelle Studie von PREISVERGLEICH.de zeigt "Verbraucher kaufen lieber einfach und teuer". Untersucht wurden ca. 4380 Internetanschluss-Tarife der Telekom, die über PREISVERGLEICH.de zustande gekommen sind. Zur Studie gelangen Sie hier: Routerzwang: Warum kaufen Verbraucher lieber teurer?
Hinweis: Sobald aktuelle Daten hinsichtlich der Übermittlung der Router-Zugangsdaten zur Verfügung stehen, werden obige Daten aktualisiert.