07.04.2015
Die Bundesregierung plant die Abschaffung des sogenannten Routerzwang. Viele Provider reagierten nun mit Ablehnung auf das Vorhaben und sehen die Gefahr von höheren Kosten und technischen Problemen.
Ende Februar legte das Bundeswirtschaftsministerium einen entsprechenden Gesetzesentwurf vor, der Internetnutzern künftig die freie Routerwahl ermöglichen soll. Bei der Bundesregierung scheint man dieses Vorhaben nun in die Tat umsetzen zu wollen und stößt damit vor allem bei den Kabelnetzbetreibern auf Widerstand. Gerade bei diesen war es bislang üblich zum abgeschlossenen Vertrag einen vorgeschriebenen Router zu erhalten. Die Bundesregierung möchte diese Praxis mit dem neuen Gesetz nun verhindern.
Vodafone und Kabel Deutschland äußerten in einer Stellungnahme bereits deutliche „technische Bedenken“. Aufgrund der technologischen Besonderheiten des Kabelnetzes müsste der Router auch als Bestandteil der technischen Infrastruktur angesehen werden. Auch Unitymedia meldete Zweifel und sieht die Gefahr einer Verschlechterung des gesamten Kundenservices. Frei gewählte Router könnten zu einer "Beeinträchtigung eines ganzen Clusters mit mehreren hundert Teilnehmern führen". Dies hätte zur Folge, dass sowohl Bandbreiten als auch Sicherheitsfeatures und weitere Services nicht mehr wie gewohnt garantiert werden könnten. Heise online setzte diesem Argument jedoch entgegen, dass in Kabelnetzen der USA beispielsweise über 50 Millionen Teilnehmer angeschlossen seien, die alle über frei wählbare Router entscheiden könnten. Störungsmeldungen bzw. Netzausfälle gebe es hier dennoch nicht.
DSL-Provider wie die Deutsche Telekom überlassen die Routerwahl dagegen schon seit längerem ihren Kunden. Auch Verbraucherschützer und zahlreiche Experten verschiedener Branchenverbände befürworten das geplante Gesetz. Die Deutsche Industrie- und Handelskammer bezeichnete das Vorhaben sogar als „längst überfällig“. Der bisherige Routerzwang würde schließlich nicht nur den Verbraucher einschränken, sondern störe auch den Wettbewerb und stellt Hersteller teilweise in Abhängigkeit einiger Netzbetreiber.
Das Bundeswirtschaftsministerium erwartet den Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens für die zweite Jahreshälfte. Bis dahin halten es Experten durchaus für möglich, dass Gegner bei der EU-Kommission Einspruch erheben. Ob diese damit Erfolg haben könnten, lässt sich zum aktuellen Zeitpunkt jedoch nicht abschätzen.