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Vorratsdatenspeicherung: Welche meiner Daten sind betroffen?

Die umstrittene Vorratsdatenspeicherung kommt, auch wenn sie erst frühestens im September endgültig beschlossen wird. Viele Verbraucher fragen sich nun, was von dem Überwachungsinstrument eigentlich erfasst werden soll? Und für wie lange? Und welche Daten werden nicht gespeichert? Der folgende, kurze Überblick sorgt für Abhilfe und klärt die wichtigsten Fragen.

Berlin - Die Vorratsdatenspeicherung kommt zurück: Das Kabinett hat die gesetzliche Neuregelung Ende Mai nach langen Auseinandersetzungen auf den Weg gebracht. Künftig sollen Kommunikationsdaten aller Menschen in Deutschland im Kampf gegen Terror und schwere Verbrechen gespeichert werden. Aber was wird dabei eigentlich erfasst - und was nicht? Und für wie lange werden die Daten aufbewahrt?

Festnetztelefon

Gespeichert werden die Rufnummern von Anrufer und Angerufenem sowie Beginn und Ende des Telefonats, erklärt Oliver Süme vom Verband der deutschen Internetwirtschaft (eco). Läuft das Gespräch über IP-Telefonie (VoIP) werden auch die IP-Adressen von Anrufer und Angerufenem inklusive der Benutzerkennung festgehalten. Die Daten sollen zehn Wochen lang gespeichert werden.

Mobiltelefon

Auch hier wird gespeichert, wer wann und wie lange mit wem telefoniert. Zusätzlich wird festgehalten, in welcher Funkzelle sich das Telefon zum Zeitpunkt des Anrufs befindet. Auch bei SMS, MMS und Messenger-Nachrichten wird protokolliert, wann sie von wo an wen gesendet wurden - und wann sie empfangen wurden. Diese Daten sollen vier Wochen lang gespeichert werden.

Internetzugang

Hier wird die IP-Adresse des Anschlusses gespeichert. Sie wird als eine Art Hausnummer bei der Einwahl ins Internet vergeben. Dazu werden die vom Dienstanbieter vergebenen Nutzerkennungen sowie Datum und Uhrzeit von Beginn und Ende der Internetnutzung festgehalten. Außerdem wird laut eco gespeichert, welche anderen IP-Adressen von einem Anschluss aus aufgerufen werden. Diese Daten sollen zehn Wochen lang gespeichert werden.

Das wird nicht gespeichert

Laut Bundesjustizministerium werden Inhalte der Kommunikation nicht erfasst oder aufgezeichnet. Daten zum E-Mail-Verkehr sollen nicht gespeichert werden. Auch sind den Angaben zufolge beim Surfen nur aufgerufene Server nachvollziehbar, aber nicht unbedingt jede einzelne angesehene Internetseite.

Text: dpa/tmn/pvg

Bild: dpa