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Vorratsdatenspeicherung

Bei einer Vorratsdatenspeicherung werden personenbezogene Informationen durch oder für öffentliche Stellen für den Fall gespeichert, dass sie einmal notwendig sein könnten. Für gewöhnlich rekurriert der Begriff auf das Sammeln und Aufbahren von Verbindungsdaten aus elektronischen Kommunikationsvorgängen. Hier bedeutet Vorratsdatenspeicherung, dass Telekommunikations- und Internetunternehmen große Mengen an Daten sämtlicher Nutzer ohne Anlass und konkreten Verdacht für einen bestimmten Zeitraum speichern. Betroffen sind unter anderem Informationen zu Rufnummern, dem Zeitpunkt einer Verbindung, zu Absendern und Empfängern einer SMS sowie Informationen zu der IP-Adresse und der Anschlusserkennung.

Die Inhalte der Kommunikationsprozesse bleiben außen vor. Weil sie von der Verfassung geschützte Grundrechte beschneidet und als Vorstufe einer Telekommunikationsüberwachung gilt, ist die Vorratsdatenspeicherung äußerst umstritten. Ihr erklärtes Ziel ist eine Verbesserung der Prävention und Verfolgung von Terrorismus und schweren Straftaten. Denn Polizei und Nachrichtendienste haben Zugriff auf die gesammelten Daten und können so für jeden Nutzer eine ausführliche Analyse persönlicher sozialer Netzwerke durchführen. Verstärkt ins Blickfeld gerückt ist die Vorratsdatenspeicherung seit 2015, als durch ein entsprechendes Gesetz in Deutschland wieder eine Speicherpflicht eingeführt wurde.

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