Ein DSL Vertrag bleibt häufig aus reiner Gewohnheit unangetastet und fristet viele Jahre ein geruhsames Dasein. Wenn Sie Ihr DSL kündigen und den Anbieter wechseln, können Sie in den meisten Fällen jedoch bares Geld sparen! Wir zeigen Ihnen, wie Sie bei der Kündigung vorgehen können und welche Punkte eine wichtige Rolle spielen.
Es gibt unterschiedliche Gründe für eine DSL Kündigung. Neben einem Anbieterwechsel aufgrund besserer Konditionen oder aus Kostengründen kann dies auch die endgültige Stilllegung eines Anschlusses sein. Wenn Sie lediglich den Anbieter wechseln möchten, ist die komplette Einstellung der Versorgung selbstverständlich nicht vorgesehen. Viele Anbieter übernehmen bei einem Wechsel die Kündigung des Altvertrages als Serviceleistung. Ein Vorteil des Anbieterwechsels ist zudem, dass Sie Ihre bisherige Rufnummer beibehalten können.
Mehr zum Thema Kündigungsfristen erfahren Sie hier.
Anbieter wie Pyur oder Congstar sind monatlich kündbar, da die Vertragslaufzeit mit ein bis drei Monaten sehr gering ist. Mit Ablauf einer Mindestvertragslaufzeit von 12 bis 24 Monaten gilt dies im übrigen auch für viele weitere Anbieter. Nicht jeder Tarif verlängert sich bei Nicht-Kündigung automatisch um einen weiteren Monat (bis 01. Dezember 2021 noch 12 Monate). Sind Sie auf der Suche nach monatlich kündbarem DSL? Erfahren Sie mehr mit einem Klick auf obigen Link.
Das Sonderkündigungsrecht zur Beendigung eines DSL Vertrages greift lediglich in ganz bestimmten Fällen. Möglich ist dies beispielsweise bei Problemen wie nicht erbrachten Leistungen oder bei Änderungen der AGB. Welche Gründe von den einzelnen Anbietern mit Bezug auf das Sonderkündigungsrecht akzeptiert werden, ist neben den gesetzlichen Vorgaben meist auch jeweils in den AGB geregelt.
Beim Umzug in eine neue Wohnung werden Sie grundsätzlich von Ihrem DSL Anschluss begleitet. Allerdings gibt es dank des deutschen Telekommunikationsgesetzes (TKG § 46 Anbieterwechsel und Umzug) in bestimmten Fällen die Geltendmachung des Sonderkündigungsrechts. Kann der Anbieter die Verfügbarkeit nicht gewährleisten oder entsprechen die verfügbaren Leistungen nicht der bisher gültigen Vereinbarung, können Sie den Vertrag sofort kündigen.
Aus Kulanz akzeptieren die meisten Anbieter eine außerordentliche Kündigung auch in Fällen, die nicht durch gesetzliche Bestimmungen geregelt sind. Dies ist beispielsweise im Falle des Todes eines DSL-Nutzers der Fall. In der Regel genügt zur Auflösung des Vertrages die Zusendung der Kopie der Sterbeurkunde als Nachweis.
Seit dem 01. Dezember 2021 gilt zudem, dass Sie für DSL-Geschwindigkeiten, die deutlich von Ihrem Vertrag abweichen, eine Entschädigung erhalten. Beachten Sie jedoch, dass Sie Abweichungen auch nachweisen müssen. Ob auch in diesem Fall ein DSL Sonderkündigungsrecht besteht, erfahren Sie direkt von Ihrem Anbieter.
Weitere Informationen zu den Kündigungsmodalitäten der einzelnen DSL- und Internetanbieter erhalten Sie mit Klick auf den entsprechenden Link.
Norman Peetz
Norman ist seit 10 Jahren Autor auf PREISVERGLEICH.de und Experte im Bereich DSL & Internet. Als Redaktionsleiter behält er das Marktgeschehen im Blick.