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Rechtsstreit mit dem DSL-Anbieter

Der Wechsel des Providers, ein Umzug in eine neue Wohnung oder auch Bauarbeiten, bei denen die Leitungen beschädigt werden - es gibt viele Gründe, aus denen das Internet ausfallen kann. Je nach der Ursache für den Netzausfall sollte es nach zwei Wochen spätestens aber wieder funktionieren. Leitungen werden repariert, neue Anschlüsse freigeschaltet und alte Verträge beendet. Doch immer wieder müssen Kunden erleben, dass der Fall doch nicht so einfach ist. Ein Rechtsstreit mit dem DSL-Anbieter entsteht so schneller als gedacht.

Alltag ohne Netz und zu langsames Internet?

Wer zu einem anderen Anbieter wechselt, riskiert, dass der alte Anbieter einen nicht rechtzeitig aus dem Vertrag entlässt. Wenn Sie umziehen, können Sie nie vorhersagen, ob am neuen Wohnort die Verbindung in gleicher Qualität gegeben ist. Wenn Sie Geschwindigkeitseinbußen hinnehmen müssen, werden Sie sicher nur selten mit einem günstigeren Vertrag getröstet. Doch langsam scheinen die deutschen Gerichte die Belange der Verbraucher anzuerkennen.

Neueste Urteile bezeugen, dass das Internet heutzutage aus dem Alltag nicht wegzudenken ist. Bereits im Jahr 2011 erhielt ein Paar aus Nürnberg Schadensersatz in Höhe von 1,50 Euro pro Tag und zusätzlich eine Erstattung der Handykosten für die Zeit ohne Festnetzanschluss. Ein vollständiger Sieg für die Verbraucher war dies allerdings noch nicht, da die Kunden trotzdem die Rechnungen, die der Provider in der Zeit ohne Leistungen stellte, zahlen mussten.

Ist Ihr Internet nachweislich zu langsam, so können Sie seit dem 01. Dezember 2021 auf einen Schadensausgleich bestehen. Hierauf weisen auch die Verbraucherzentralen hin. So müssen faktisch nur für die Geschwindigkeit bezahlen, die Sie auch erhalten. Beachten Sie jedoch, dass Sie die vertraglich abweichende Geschwindigkeit auch belegen können. Hier empfiehlt sich beispielsweise ein regelmäßiger DSL-Speedtest im Internet.

Rechtsstreit mit dem DSL Anbieter - Welche Tücken lauern bei DSL-Verträgen?

Kunden sollten beim Abschluss eines neuen Vertrages sehr genau darauf achten, welche Leistungen der Anbieter verspricht. Zu viele Gerichtsurteile scheinen eine funktionierende DSL-Leitung noch nicht zur Bedingung für eine Vertragserfüllung zu machen. Lediglich wenn nach einem Umzug der Anbieter trotz technischer Möglichkeiten den Anschluss nicht freischaltet, steht Ihnen als Kunden ein Sonderkündigungsrecht zu. Das Recht, dass Sie nur dann zahlen, wenn Sie auch Leistungen erhalten, fehlt dem Kunden bisher im Bereich der DSL-Anschlüsse noch. Positiv ist jedoch, dass Provider auch gerichtlich zur Einhaltung ihrer Werbeversprechen gezwungen werden können. Schließen Sie als Kunde einen Vertrag ab, bei dem versprochen wurde, dass dieser erst beginnt, sobald Ihr alter Vertrag beendet ist, dann brauchen Sie tatsächlich auch erst nach dem Vertragsende bei dem alten Anbieter zahlen.

Wie ist die richtige Verhaltensweise bei Problemen?

Als Kunde sollte Sie einen Vertrag stets sehr genau durchlesen und die dort genannten Bedingungen mit den Werbeversprechen vergleichen. Entdecken Sie einen Fehler, sollten Sie sofort die Initiative ergriffen und handeln. Haben Sie den Vertrag etwa telefonisch abgeschlossen, so profitieren Sie als Kunde grundsätzlich von einem vierzehntägigen Rücktrittsrecht. Diese Frist beginnt erst, wenn Sie als Kunde vom Vertragspartner eine Widerrufsbelehrung erhalten haben. Sie brauchen also nicht befürchteten, dass ein Widerruf keinen Zweck hat, weil das Telefongespräch schon zu lange her ist. Ist nicht der Vertrag selbst, sondern der Anschluss das Problem, sollten Sie Ihrem Provider zunächst etwa zwei Wochen geben, das Problem zu beheben.

Nach einem Umzug wäre auch eine dritte Woche noch angemessen. Danach steht Ihnen als Kunden prinzipiell ein Sonderkündigungsrecht zu. Sie dürfen aber damit rechnen, dass dieses nicht ohne Rechtsstreit akzeptiert wird. Je nach Ursache für die Störung gibt es noch immer viele Gerichte, die ihre Urteile nicht im Sinne der Verbraucher sprechen.

Wie kann ich einen Rechtsstreit mit dem DSL-Anbieter vermeiden?

Wir empfehlen Ihnen, den persönlichen Kontakt zu Ihrem DSL-Anbieter aufzusuchen und die vorliegenden Probleme, Empfangsschwierigkeiten und Abrechnungen persönlich zu klären. Sollten Sie sich im Recht fühlen und kein Verständnis von Ihrem Anbieter erhalten, haben Sie die Möglichkeit mit der örtlichen Verbraucherzentrale in Kontakt zu treten. Ggf. kann Ihnen auch die Verbraucherzentrale weiterhelfen, um einen Rechtsstreit zu vermeiden.

Im Übrigen erhalten Sie seit dem 01. Dezember 2021 noch mehr Rechte als Internet-Kunde. Neben einem Schadensausgleich für zu langsames Internet entfällt die automatische Vertragsverlängerung um weitere 12 Monate, sofern Sie Ihren DSL-Anschluss nicht fristgerecht zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt haben. Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit beträgt die Kündigungsfrist nur noch einen Monat.

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